21.11.2024
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Landesarbeitsgericht Berlin Urteil02.08.2018

Flugge­sell­schaft easyJet muss Kunden über schwankende Preise bei Gepäckbuchungen informierenZusatzkosten müssen auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungs­vorgangs mitgeteilt werden

Die Flugge­sell­schaft easyJet muss ihre Kunden künftig darüber in Kenntnis setzen, dass die angegebenen Gepäckpreise nur für den aktuellen Buchungsvorgang gelten und sich bei späterer Zubuchung ändern können. Dies ergibt sich aus einem Anerkennt­ni­s­urteil des Landgerichts Berlin.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte easyJet Fluggäste bislang in den Online-Gepäck­in­for­ma­tionen zwar darüber informiert, dass die Preise für das aufzugebende Gepäck je nach Strecke und Ort der Buchung (im Internet oder am Flughafen) variieren können. Es fehlte allerdings die wichtige Information, dass sich der bei Flugbuchung angegebene Gepäckpreis auch in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Buchung verändern kann. Das hatte die Verbrau­cher­zentrale Brandenburg festgestellt, nachdem sie Verbrau­cher­be­schwerden auf den Grund gegangen war. Nach Art. 23 der EU-Verordnung 1008/2008 müssen Flugge­sell­schaften Zusatzkosten wie jene für das aufzugebende Gepäck auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungs­vorgangs mitteilen. Hierauf bezog sich die Verbrau­cher­zentrale bei ihrer Klage.

Flugge­sell­schaft muss auf mögliche Änderung von Gepäckpreisen bei späterer Zubuchung hinweisen

Nach dem Anerkennt­ni­s­urteil des Landgerichts Berlin muss die Fluggesellschaft nun ihre Kunden darüber in Kenntnis setzen, dass die angegebenen Gepäckpreise nur für den aktuellen Buchungsvorgang gelten und sich bei späterer Zubuchung ändern können.

Schwankung des Gepäckpreises weiterhin möglich

Bei easyJet bleibt eine Schwankung des Gepäckpreises auch nach dem Urteil möglich, je nachdem, wann man das Gepäck (zu)bucht. Zumindest aber muss die Airline nun direkt während des Flugbu­chungs­vorgangs informieren, dass sich der aktuell angegebene Preis für das aufzugebende Gepäck bei nachträglichen Zubuchungen verändern kann.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg/ra-online

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