18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.
ergänzende Informationen

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil24.01.2014

Vorteilsnahme im öffentlichen Dienst rechtfertigt fristlose KündigungKündigung kann bereits bei dringendem, nicht näher aufklärbarem Verdacht der Vorteilsnahme gerechtfertigt sein

Ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, der bei der Ausführung seiner arbeits­vertraglichen Aufgaben Vorteile für sich fordert, sich versprechen lässt oder auch nur schlicht entgegen nimmt, gibt seinem Arbeitgeber regelmäßig einen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeits­verhältnisses. Gleiches gilt, wenn gegen den Arbeitnehmer ein dringender, nicht näher aufklärbarer Verdacht eines derartigen Verhaltens besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Berlin-Brandenburg hervor.

Der Arbeitnehmer des zugrunde liegenden Streitfalls war als Sachbearbeiter im Bereich Einkauf einer Anstalt des öffentlichen Rechts tätig. Er erhielt von der Geschäfts­führerin eines Vertrags­partners seiner Arbeitgeberin 2.500 Euro. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeits­ver­hältnis mit der Begründung, der Arbeitnehmer habe den Betrag als Belohnung für die Bevorzugung des Vertrags­partners erhalten.

Verschleierung des Handelns macht Weiter­be­schäf­tigung unzumutbar

Das Landes­a­r­beits­gericht Berlin-Brandenburg hat die außer­or­dentliche Kündigung - ebenso wie das Arbeitsgericht - für rechtswirksam gehalten. Der Arbeitnehmer sei der Vorteilsnahme dringend verdächtig. Zudem habe er versucht, sein Handeln zu verschleiern. Angesichts dieser Umstände sei es dem Arbeitgeber trotz einer Beschäf­ti­gungszeit von zwölf Jahren unzumutbar gewesen, das Arbeits­ver­hältnis selbst bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17815

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI