18.10.2024
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Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 30262

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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil11.05.2021

Kündigung Lehrer mit Tätowierungen aus der rechtsextremen Szene wirksam

Das Landes­arbeits­gericht hat die außer­or­dentliche Kündigung eines Lehrers mit Tätowierungen, wie sie in rechtsradikalen Kreisen verwendet werden, für wirksam erachtet und die gegen die Kündigung gerichtete Klage des Lehrers abgewiesen.

Nach Auffassung des Landes­a­r­beits­ge­richts ließen die Tätowierungen auf eine fehlende Eignung als Lehrer schließen. Zur Eignung als Lehrer gehöre auch die Gewähr der Verfassungstreue. Aus den hier zum Zeitpunkt der Kündigung vorliegenden Tätowierungen, u.a. „Meine Ehre heißt Treue“ in Frakturschrift über dem Oberkörper könne auf eine fehlende Verfas­sungstreue geschlossen werden. Die ergänzenden Worte „Liebe Familie“ unterhalb des Hosenbundes änderten hieran nichts, da diese regelmäßig nicht zu sehen seien.

Straf­ge­richtliche Verurteilung ohne Belang

Da für das Vorliegen eines Kündi­gungs­grundes auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung abzustellen sei, komme es auf eine etwa erfolgte zwischen­zeitliche Änderung oder Ergänzung der Tätowierung nicht maßgeblich an. Da die Kündigung bereits aus diesem Grund wirksam sei, komme es auf die vorliegende, bisher nicht rechtskräftige straf­ge­richtliche Verurteilung nach § 86 a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfas­sungs­widriger Organisationen) nicht an.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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