Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil11.05.2021
Kündigung Lehrer mit Tätowierungen aus der rechtsextremen Szene wirksam
Das Landesarbeitsgericht hat die außerordentliche Kündigung eines Lehrers mit Tätowierungen, wie sie in rechtsradikalen Kreisen verwendet werden, für wirksam erachtet und die gegen die Kündigung gerichtete Klage des Lehrers abgewiesen.
Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts ließen die Tätowierungen auf eine fehlende Eignung als Lehrer schließen. Zur Eignung als Lehrer gehöre auch die Gewähr der Verfassungstreue. Aus den hier zum Zeitpunkt der Kündigung vorliegenden Tätowierungen, u.a. „Meine Ehre heißt Treue“ in Frakturschrift über dem Oberkörper könne auf eine fehlende Verfassungstreue geschlossen werden. Die ergänzenden Worte „Liebe Familie“ unterhalb des Hosenbundes änderten hieran nichts, da diese regelmäßig nicht zu sehen seien.
Strafgerichtliche Verurteilung ohne Belang
Da für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung abzustellen sei, komme es auf eine etwa erfolgte zwischenzeitliche Änderung oder Ergänzung der Tätowierung nicht maßgeblich an. Da die Kündigung bereits aus diesem Grund wirksam sei, komme es auf die vorliegende, bisher nicht rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung nach § 86 a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) nicht an.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2021
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)