18.10.2024
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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil18.01.2019

Kündigungs­schutz­klagen von Beschäftigten der Air Berlin erfolglosKündigungen von Pilotinnen und Piloten aufgrund der Einstellung des Betriebs wirksam

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat in mehreren Entscheidungen die Kündigungs­schutz­klagen von Pilotinnen und Piloten der ehemaligen Air Berlin abgewiesen. Die ausgesprochenen Kündigungen sind aufgrund der Einstellung des Betriebs wirksam.

Das Landes­a­r­beits­gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass es weder einen Betrie­bs­übergang der ehemaligen Air Berlin insgesamt noch von Betriebsteilen auf andere Flugge­sell­schaften gegeben habe. Für einen von Klägerseite insbesondere geltend gemachten Betrie­bs­tei­l­übergang fehle es bereits an einer abgrenzbaren wirtschaft­lichen Einheit innerhalb der ehemaligen Air Berlin als Voraussetzung eines Übergangs dieser Einheit.

Das Landes­a­r­beits­gericht hat die Revision zum Bundes­a­r­beits­gericht nicht zugelassen.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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