Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil18.01.2019
Kündigungsschutzklagen von Beschäftigten der Air Berlin erfolglosKündigungen von Pilotinnen und Piloten aufgrund der Einstellung des Betriebs wirksam
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in mehreren Entscheidungen die Kündigungsschutzklagen von Pilotinnen und Piloten der ehemaligen Air Berlin abgewiesen. Die ausgesprochenen Kündigungen sind aufgrund der Einstellung des Betriebs wirksam.
Das Landesarbeitsgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass es weder einen Betriebsübergang der ehemaligen Air Berlin insgesamt noch von Betriebsteilen auf andere Fluggesellschaften gegeben habe. Für einen von Klägerseite insbesondere geltend gemachten Betriebsteilübergang fehle es bereits an einer abgrenzbaren wirtschaftlichen Einheit innerhalb der ehemaligen Air Berlin als Voraussetzung eines Übergangs dieser Einheit.
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2019
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online