18.01.2025
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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil13.01.2016

Klagen von Amazon-Betriebsräten wegen Benachteiligung erfolglosKein Anspruch auf Übernahme in unbefristetes Arbeits­ver­hältnis

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat - ebenso wie zuvor das Arbeitsgericht Potsdam - einen Anspruch zweier Betriebs­rats­mitglieder der Amazon Logistik Potsdam GmbH auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeits­ver­hältnis abgelehnt.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Amazon Logistik Potsdam GmbH stellt jeweils für das Weihnachts­ge­schäft mehrere hundert Arbeitnehmer befristet ein, von denen ein Teil – abhängig von Arbeitsbedarf und Beurteilung – zum Jahresende in weitere befristete oder unbefristete Arbeits­ver­hältnisse übernommen werden. Die Kläger, denen nur eine auf einen Monat befristete Beschäftigung angeboten worden war, hatten geltend gemacht, sie seien wegen ihres Betrie­bs­rat­samtes unberück­sichtigt geblieben.

Alleinige Vermutung einer verweigerten Übernahme wegen Betrie­bs­rat­stä­tigkeit nicht ausreichend

Die Klagen blieben auch vor dem Landes­a­r­beits­gericht Berlin-Brandenburg erfolglos. Zwar könne ein Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeits­ver­hältnis bestehen, wenn diese nur wegen einer Betrie­bs­rat­stä­tigkeit verweigert werde; denn dies stellte eine verbotene Benachteiligung wegen des Betrie­bs­ratsamts dar (§ 78 Betrie­bs­ver­fas­sungs­gesetz – BetrVG). Die Kläger hätten in dem vorliegenden Fall jedoch nicht konkret vortragen können, dass eine derartige Benachteiligung erfolgt sei, zumal bei der Arbeitgeberin weiterhin ein Betriebsrat bestehe, die Auswahl der weiter­be­schäf­tigten Arbeitnehmer nach einem formalen Verfahren erfolgt sei und zu ihnen auch Betrie­bs­rats­mit­glieder gehört hätten. Allein die Vermutung der Kläger, sie seien wegen ihrer Betrie­bs­rat­stä­tigkeit nicht übernommen worden, genüge nicht.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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