15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.
ergänzende Informationen

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil14.08.2012

Warnstreiks von ver.di im Bewachungs­gewerbe zulässigLandes­a­r­beits­gericht Berlin-Brandenburg verneint Bestehen einer für ver.di geltenden tariflichen Friedenspflicht

Das Landes­a­r­beits­gericht Berlin-Brandenburg hat einen Antrag des "Bundesverbandes der Sicher­heits­wirt­schaft", mit dem der Vereinten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) die Durchführung von Warnstreiks im Bereich der Bewachung kerntechnischer Anlagen untersagt werden sollte, zurückgewiesen.

Im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Kernenergie sah ver.di im zugrunde liegenden Streitfall Arbeitsplätze im Bewachungs­gewerbe gefährdet und verlangt deshalb den Abschluss eines bundesweiten Sozial­ta­rif­ver­trages für die betroffenen Arbeitnehmer.

BDSW hält Warnstreiks wegen geltender Friedenspflicht für unzulässig

Der Bundesverbandes der Sicher­heits­wirt­schaft (BDSW) hält Warnstreiks für unzulässig, weil wegen eines noch bis 2016 geltenden Mantel­ta­rif­ver­trages Friedenspflicht bestehe. Die von ver.di für den Fall eines Arbeitskampfs angebotene Notdienst­ver­ein­barung sei zudem unzureichend; die dort vorgesehene Perso­nal­be­setzung würde zu einer Abschaltung von Kraftwerken und einer Gefährdung des Gemeinwohls führen.

Gemeinwohl durch personelle Unterbesetzung im Bereich Objektsicherung nicht nachweisbar gefährdet

Das Landes­a­r­beits­gericht Berlin-Brandenburg ist der Argumentation des BDSW nicht gefolgt. Es bestehe für ver.di keine tarifliche Friedenspflicht, weil die erstrebten Gegenstände des Sozial­ta­rif­ver­trages noch nicht geregelt seien. Der BDSW habe auch nicht glaubhaft gemacht, dass das Gemeinwohl durch eine personelle Unterbesetzung im Bereich Objektsicherung gefährdet werde.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13963

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI