Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil11.09.2008
Lebensaltersstufen im Vergütungssystem des BAT stellen unzulässige Altersdiskriminierung darAngestellter bekommt hohe Nachzahlung
Vergütungsstufen, die sich allein nach dem Lebensalter richten, sind ein unzulässige Diskriminierung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der Klage eines 39jährigen Angestellten des Landes Berlin teilweise stattgegeben, der eine Vergütung entsprechend der Lebensaltersstufe 47 (Jahre) begehrt hatte.
Richter: unzulässige Diskriminierung wegen des Alters
Das Gericht hat in den (aufsteigenden) Lebensaltersstufen des Vergütungssystems des BAT, der im Lande Berlin über den sog. Anwendungstarifvertrag noch Geltung hat, eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters gesehen. Dort werde alleine auf der Grundlage des Lebensalters eine unterschiedliche Vergütung gewährt, dies sei unwirksam, so dass die höhere Vergütung geschuldet werde. Dies treffe allerdings nur auf die Grundvergütung, nicht aber auf den Ortszuschlag zu.
Der Angestellte bekommt jetzt eine Nachzahlung von mehr als 10.000 EUR und ein um mehrere hundert EUR höheres Gehalt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 32/08 des LAG Berlin-Brandenburg vom 11.09.2008