Dokument-Nr. 13346
Permalink https://urteile.news/
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil12.04.2012
Schließung der City-BKK führte nicht zur Beendigung der ArbeitsverhältnisseErforderliches Unterbringungsverfahren bei anderen Kasse nicht ordnungsgemäß durchgeführt
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in mehreren Fällen festgestellt, dass die Schließung der City-BKK nicht zur Beendigung der Arbeitsverhältnisse geführt hat.
Für den Fall der Schließung einer Krankenkasse sieht § 164 SGB zwar vor, dass die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten kraft Gesetzes enden. Unter Berücksichtigung des durch Art. 12 GG geschützten Rechts am Arbeitsplatz hätte eine solche Beendigung jedoch die Durchführung eines ordnungsgemäßen Unterbringungsverfahrens bei einer anderen Kasse erfordert.
Zusätzlich von der City-BKK ausgesprochene Kündigungen ebenfalls unwirksam
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat jeweils verneint, dass ein derartiges Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Auch die zusätzlich von der City-BKK ausgesprochenen Kündigungen seien unwirksam, weil der Betrieb noch nicht endgültig stillgelegt worden sei, sondern Abwicklungsarbeiten in nicht unbeträchtlichem Umfange weiterhin durchgeführt würden.
LAG verurteilt Land Berlin bereits zuvor zum Abschluss eines neuen Arbeitsverhältnisses mit Arbeitnehmerin
In einer bereits am 4. April 2012 verkündeten Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zudem auf der Grundlage einer damaligen Zusage der Senatsinnenverwaltung ein Rückkehrrecht zum Land Berlin anerkannt und das Land Berlin verurteilt, mit einer Arbeitnehmerin ein neues Arbeitsverhältnis abzuschließen (Urteil vom 4. April 2012, Az. 4 Sa 2440/11).
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2012
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13346
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.