21.11.2024
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Dokument-Nr. 9692

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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil25.05.2010

LAG Berlin-Brandenburg zur Kündigung einer Auszubildenden während der ProbezeitKündigung trotz Zustim­mungs­ver­wei­gerung des Personalrats

Einer Auszubildenden in der Probezeit kann trotz Zustim­mungs­ver­wei­gerung des Personalrats gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber in seiner Eignungs­be­ur­teilung keinen unzutreffender Sachverhalt zugrunde gelegt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­a­r­beits­ge­richts Berlin-Brandenburg hervor.

Das Landes­a­r­beits­gericht Berlin-Brandenburg hat unter Abänderung der erstin­sta­nz­lichen Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin die Klage einer Auszubildenden beim Bezirksamt abgewiesen.

Arbeitgeber beruft sich auf mangelnde Eignung der Auszubildenden

Diese hatte sich gegen eine Kündigung durch das Bezirksamt innerhalb der Probezeit gewandt; das Bezirksamt hatte die Kündigung mit der mangelnden Eignung der Auszubildenden begründet und sich unter anderem darauf berufen, dass diese im Zusammenhang mit einer Fehlzeit ihre vertraglichen Nebenpflichten verletzt hätte. Hinzugekommen sei, dass sie während der ersten zwei Wochen des Ausbil­dungs­ver­hält­nisses bereits an vier Tagen krank­heits­bedingt gefehlt habe.

Zustim­mungs­ver­wei­gerung des Personalrats nicht hinreichend konkret begründet

Das Landes­a­r­beits­gericht hat die diesbezüglich erfolgte Zustim­mungs­ver­wei­gerung des Personalrats für nicht hinreichend konkret begründet und daher für unbeachtlich erachtet. Es sei nicht erkennbar, dass der Arbeitgeber seiner Eignungs­be­ur­teilung einen unzutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt habe oder dass die Kündigung aus Gründen außerhalb des Kündi­gungs­schutz­ge­setzes (z. B. Willkür, Maßre­ge­lungs­verbot) unwirksam sein könnte.

Die Kammer hat die Möglichkeit einer Revision zum Bundes­a­r­beits­gericht eröffnet.

Erläuterungen

Hinweis: In einem ähnlichen Verfahren entschieden die Richter des Landes­a­r­beits­ge­richts Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 12. Mai 2010, dass die Kündigung einer Auszubildenden, wegen mangelnder Eignung und Auslandsreisen aus familiären Gründen ohne Absprache mit ihrem Arbeitgeber auch ohne Perso­na­l­rats­zu­stimmung zulässig sei.

Quelle: ra-online, Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

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