21.11.2024
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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil17.05.2018

Bewerber für Tätigkeit als Polizei­an­ge­stellter im Objektschutz darf wegen Jugendstrafe abgelehnt werdenLand darf aufgrund straf­recht­licher Verurteilung des Bewerbers fehlende Eignung für Tätigkeit annehmen

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Land Berlin die Einstellung eines Bewerbers für eine Tätigkeit als Polizei­an­ge­stellter im Objektschutz wegen einer Jugendstrafe ablehnen darf.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Bewerber, der 2009 aufgrund einer schweren Körper­ver­letzung als 20-jähriger zu einer Jugendstrafe von acht Monaten verurteilt worden war, bewarb sich auf eine Stelle als Polizei­an­ge­stellter im Objektschutz. Das Land Berlin stellte zunächst eine Einstellung vorbehaltlich des Ergebnisses der Leumundsprüfung in Aussicht, lehnte diese jedoch ab, nachdem es im Zuge der weiteren Prüfung Kenntnis von der Verurteilung erhalten hatte.

LAG verneint Anspruch des Bewerbers auf Einstellung

Das Landes­a­r­beits­gericht Berlin-Brandenburg hat einen Anspruch des Bewerbers auf Einstellung bzw. Berück­sich­tigung im Bewer­bungs­ver­fahren abgelehnt. Das Land Berlin habe trotz des längeren Zeitraums seit der straf­recht­lichen Verurteilung eine fehlende Eignung für eine Tätigkeit als Polizei­an­ge­stellter im Objektschutz annehmen dürfen.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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