20.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
20.01.2025  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Kammergericht Berlin Urteil20.06.2005

Verkäufer darf Schimmel im Keller nicht verschweigenVerschweigen setzt allerdings Kenntnis des Verkäufers über den Mangel voraus

Der Verkäufer eines Hauses muss potentielle Kaufin­ter­es­senten über Feuchtigkeit in Kellerwänden aufklären. Diese Aufklä­rungs­pflicht besteht, wenn er Kenntnis von diesem Mangel hat und der Mangel von erheblicher Bedeutung für einen Kaufentschluss ist. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verkaufte ein Eigentümer sein Haus unter Ausschluss jeder Haftung. Später entdeckte der Käufer hinter einer Ständer­kon­struktion im Keller des Hauses Feuchtigkeit und erhob aufgrund dessen gegen den Verkäufer Klage. Nachdem das Landgericht Berlin über den Fall entschieden hatte, musste das Kammergericht Berlin eine Entscheidung treffen.

Kein Haftungs­aus­schluss bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

Das Kammegericht Berlin führte zum Fall aus, dass der Haftungs­aus­schluss im Fall nicht unwirksam sei. Jedoch könne sich der Verkäufer nicht auf den Haftungs­aus­schluss berufen (§ 444 1. Alt. BGB), wenn er den Mangel arglistig verschwiegen habe. Das setze voraus, dass der Verkäufer den Fehler trotz bestehender Offenbarungspflicht verschwiegen hat und dass ihm der Fehler bei Abschluss des Vertrages bekannt war oder er ihn zumindest für möglich hielt.

Über Keller­feuch­tigkeit muss aufgeklärt werden

Hier habe eine Offen­ba­rungs­pflicht des Verkäufers bestanden, so das Kammergericht, da Umstände, die für die Kaufent­scheidung von ausschlag­ge­bender Bedeutung sind, vom Verkäufer ungefragt offenbart werden müssen. Über Feuchtigkeit in Kellerwänden müsse beim Kauf eines Hauses aufgeklärt werden.

Abweisung der Klage wegen fehlender Kenntnis des Verkäufers vom Mangel

Letztlich wies das Kammergericht die Klage des Käufers jedoch ab, denn er konnte nicht beweisen, dass der Verkäufer von der Feuchtigkeit im Keller Kenntnis hatte.

Quelle: ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2866

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI