21.11.2024
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Kammergericht Berlin Urteil12.08.2014

Air Berlin darf für Flugstor­nie­rungen keine Gebühren verlangenBearbeitung einer Stornierung ist keine extra zu bezahlende Leistung

Eine Flugge­sell­schaft darf für die Stornierung von Flügen kein Bearbei­tungs­entgelt verlangen. Dies entschied das Berliner Kammergericht nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucher­zentralen gegen Air Berlin. Die Richter untersagten der Airline außerdem, die im Ticketpreis enthaltenden Steuern und Gebühren zu niedrig auszuweisen.

Im zugrunde Fall sollten Air-Berlin-Kunden nach einer Vertragsklausel 25 Euro Bearbei­tungs­entgelt zahlen, wenn sie einen gebuchten Flug stornieren oder nicht antreten.

Kunden steht gesetzliches Kündigungsrecht zu

Das Berliner Kammergericht entschied, dass die Bearbeitung einer Stornierung keine Leistung ist, für die eine Airline extra kassieren darf. Kunden haben ein gesetzliches Kündigungsrecht. Eine Fluggesellschaft ist deshalb ohnehin verpflichtet, eine Stornierung entge­gen­zu­nehmen und abzuwickeln.

Flugge­sell­schaften müssen Endpreis des Tickets korrekt aufschlüsseln

Darüber hinaus untersagten die Richter der Flugge­sell­schaft, den Anteil der Steuern und Gebühren am Ticketpreis zu niedrig auszuweisen. Air Berlin hatte auf der Internetseite für einen Flug von Berlin nach Frankfurt am Main lediglich Steuern und Gebühren in Höhe von einem beziehungsweise drei Euro angegeben. Mit der Realität hatte das nichts zu tun: Allein schon das Passa­gie­rentgelt des Frankfurter Flughafens belief sich im Regelfall auf 14,70 Euro pro Person. Die Richter stellten klar, dass Flugge­sell­schaften den Endpreis korrekt aufschlüsseln müssen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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