21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.
ergänzende Informationen

Hessisches Landessozialgericht Urteil29.10.2009

Angestellte Juristin ohne anwaltss­pe­zi­fische Tätigkeit ist renten­ver­si­che­rungs­pflichtigTätigkeit als Unter­neh­mens­be­raterin nicht mit Arbeit als Syndikusanwalt gleichzusetzen

Ist ein Rechtsanwalt bei dem Unternehmen angestellt und für dieses anwaltss­pe­zifisch tätig, wird er von der Renten­ver­si­che­rungs­pflicht befreit. Als so genannter Syndikusanwalt (Firmenanwalt) kann er in ein berufs­s­tän­disches Versorgungswerk eintreten. Ein angestellter Jurist hingegen, der für seinen Arbeitgeber nicht rechtlich wirksam nach außen auftreten kann, ist renten­ver­si­che­rungs­pflichtig. Dies entschied das Hessische Landes­so­zi­al­gericht.

Eine Juristin aus dem Rhein-Taunus-Kreis arbeitete zunächst als angestellte Rechtsanwältin. Insoweit war sie von der Versi­che­rungs­pflicht in der Rentenversicherung befreit. Seit Ende 2001 ist die 40-jährige Frau bei einer Unter­neh­mens­be­ra­tungsfirma in Wiesbaden tätig. Sie berät Kunden, wirkt bei der Entwicklung von Beratungs­pro­dukten mit und betreibt Akquisition. Die Firma meldete sie als Unter­neh­mens­be­raterin und Organisatorin bei der Sozia­l­ver­si­cherung an. Die Versicherung stellte die Renten­ver­si­che­rungs­pflicht der Juristin fest. Diese wiederum vertrat die Ansicht, sie sei aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit von der Versi­che­rungs­pflicht zu befreien.

Gericht verneint Vergleich­barkeit mit Syndikusanwalt

Die Darmstädter Richter gaben der Versicherung Recht. Die Juristin verrichte keine anwaltss­pe­zi­fische Tätigkeit für das Unternehmen. Ihre Arbeit sei nicht mit der eines Syndi­ku­s­an­waltes vergleichbar, der im Rahmen eines Dienstvertrages eine rechtsberatende, recht­s­ent­scheidende, rechts­ge­staltende sowie rechts­ver­mit­telnde Tätigkeit ausübe. Denn der Klägerin sei bei ihrer Arbeit keine unabhängige rechtliche Bewertung möglich. Auch trete sie weder rechtlich wirksam für das Unternehmen nach außen auf, noch führe sie eigenständige Vertrags- und Einigungs­ver­hand­lungen.

Quelle: ra-online, Hessisches LSG

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9084

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI