18.10.2024
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Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil25.11.2004

Missbrauch des Diensthandys rechtfertigt fristlose KündigungPrivat­te­le­fonate können den Job kosten

Wer übermäßig sein Diensthandy für Privatgespräche nutzt, kann fristlos gekündigt werden. Das hat das Landes­a­r­beits­gericht Frankfurt am Main entschieden.

Im Fall hatte ein Außen­dienst­mi­t­a­r­beiter einer Bank mit dem Diensthandy innerhalb von vier Monaten fast ausschließlich private Gespräche in Höhe von 1700,- EUR geführt.

Die Richter sahen die Kündigung als gerechtfertigt an, obwohl der Mitarbeiter einwandte, dass ihm private Telefonate nicht ausdrücklich verboten worden seien. Die Bank habe private Gespräche nur im geringen Umfang dulden wollen, so das Gericht. Da der Mitarbeiter darüber weit hinaus gegangen sei, habe er vertragswidrig gehandet. In diesem Fall sei die Kündigung auch ohne Abmahnung zulässig gewesen.

Quelle: ra-online

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