23.11.2024
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Hessischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss05.04.2012

Hessischer Verwal­tungs­ge­richtshof untersagt Karfreitag-Demonstration gegen Feiertags-TanzverbotHessischer Verwal­tungs­ge­richtshof gibt Beschwerde der Stadt Wiesbaden statt

Der Hessische Verwal­tungs­ge­richtshof hat die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Wiesbaden aufgehoben, das die Demonstration der Grünen Jugend Hessen an Karfreitag mit Ausnahme einer geplanten Tanzeinlage für zulässig erklärt hatte.

Das Verwal­tungs­gericht Wiesbaden hatte die Veranstaltung der Grünen Jugend Hessen an Karfreitag unter Auflagen erlaubt, nachdem die Stadt Wiesbaden zuvor die Veranstaltung abgelehnt hatte.

Der Verwal­tungs­ge­richtshof Hessen hat nun die Veranstaltung endgültig untersagt. Zur Begründung führte der Verwal­tungs­ge­richtshof an, dass der Karfreitag als Feiertag verfas­sungs­rechtlich geschützt sei. Dabei stellte das Gericht nicht in erster Linie auf das hessische Feiertagsgesetz ab, sondern legte den Fokus auf das Grundgesetz.

An Karfreitag seien nur Versammlungen zulässig, die dem ernsten Charakter dieses Tages entsprächen. Bei der Abwägung zwischen Feiertagsschutz und Versammlungsfreiheit komme dem Schutz des Feiertags der Vorrang zu.

Quelle: ra-online, Hessischer Verwaltungsgerichtshof (pt)

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