21.11.2024
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Hessischer Verwaltungsgerichtshof laufendes Verfahren01.04.2011

Atom-Moratorium: RWE Power AG klagt gegen vorübergehende Betrie­b­s­ein­stellung des Kernkraftwerks BiblisKernkraftwerk erfüllt geltende Sicher­heits­an­for­de­rungen

Das Energie­ver­sor­gungs­un­ter­nehmen RWE Power hat am 1. April beim Hessischen Verwal­tungs­ge­richtshof Klage gegen die Verfügung des Landes Hessen wegen der vorläufigen Stilllegung des Kernkraftwerkes Biblis eingelegt. Die Abschaltung geht auf das von der Bundesregierung am 14. März 2011 verkündete dreimonatige Moratorium zurück. Das Moratorium umfasst einen Sicher­heit­scheck für alle 17 Kernkraftwerke (AKW) und die vorübergehende Abschaltung von sieben Reaktoren.

Das Land Hessen hatte am 18. März 2011 die vorläufige Stilllegung des Kernkraftwerkes Biblis Block A und Block B für drei Monate angeordnet.

RWE beanstandet fehlende rechtliche Maßgabe für Betrie­b­s­ein­stellung

Der Energiekonzern RWE Power AG hat nun beim Hessischen Verwal­tungs­ge­richtshof gegen die Anordnung Klage eingereicht. Zwar unterstütze das Unternehmen die nach dem schweren Reaktorunfall in Japan von der Bundesregierung beschlossenen Sicher­heits­über­prü­fungen deutscher Kernkraftwerke. Dennoch ist das Unternehmen der Auffassung, dass das Kernkraftwerk Biblis die geltenden Sicher­heits­an­for­de­rungen erfüllt, so dass für eine Betrie­b­s­ein­stellung gemäß § 19 des Atomgesetzes die rechtliche Maßgabe fehle.

Quelle: ra-online, Hessischer VGH (pm/ac)

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