18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 25462

Drucken
ergänzende Informationen

Hessischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss24.01.2018

Betrieb einer Alligator-Farm nur unter Auflagen nicht zu beanstandenBesucher­füh­rungen begründen Vorliegen einer Gefahr für Leib und Leben von Menschen

Der Hessische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass der Erlass einer Anordnung zum Betrieb einer Alligatoren-Farm nur unter Auflagen rechtmäßig ist, da die Besucher­füh­rungen das Vorliegen einer Gefahr für Leib und Leben von Menschen begründen.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Regie­rungs­prä­sidium Darmstadt dem Betreiber einer Alligator-Farm mit sofortiger Wirkung untersagt, Besuchern Zutritt zu Bereichen der Alligator-Farm zu gewähren, in denen keine durchgängige Trennbarriere zwischen Besuchern und den Tieren besteht, die einen körperlichen Kontakt zwischen Besuchern und Tieren ausschließt. Nur für volljährige Besucher soll dies möglich sein. Diese müssten zuvor über mögliche Gefahren für Leib und Leben ausreichend aufgeklärt werden und entsprechend einwilligen. Auch ein Sicher­heits­konzept sollte der Betreiber der Behörde vorlegen.

Betreiber verneint Gefahr für Besucher

Der Unternehmer, der die Alligator-Farm seit vielen Jahren betreibt, ohne dass es bisher zu Zwischenfällen mit Besuchern kam, wandte ein, dass er über die Eignung zum Führen der Tiere verfüge. Diese seien von ihm überwiegend selbst gezüchtet worden, zahm und keine Gefahr für die Besucher. Davon hätte man sich durch einen Wesenstest der Tiere überzeugen können.

Beschwerde des Betreibers ändert nichts an Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts

Der Hessische Verwal­tungs­ge­richtshof wies die Beschwerde zurück und führte zur Begründung aus, dass das Beschwer­de­vor­bringen des Betreibers eine Abänderung der Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts zu Gunsten des Antragstellers nicht rechtfertige. Insbesondere sei das Regie­rungs­prä­sidium als obere Natur­schutz­behörde für den Erlass der Anordnungen zuständig und nicht auf den Erlass arten­schutz­recht­licher Regelungen beschränkt.

Prüfung einer Ordnungs­wid­rigkeit durch Haltung gefährlicher Tiere bedurfte keiner Entscheidung.

Zwar dürfte es fraglich sein, ob durch die bisherige Praxis der Besucher­füh­rungen eine Ordnungs­wid­rigkeit vorliege, weil der Betreiber gefährliche Tiere einer wildlebenden Art sich frei umherbewegen lasse. Besucher würden aber nur nach vorheriger Anmeldung unter Aufsicht Zutritt erhalten. Ein Kontakt zu den Tieren sei damit nur einem geschlossenen Personenkreis möglich. Dies bedurfte aber keiner Entscheidung.

Bisherige Praxis der Besucher­füh­rungen stellt Verstoß gegen das Polizeirecht dar

Denn in der bisherigen Praxis der Besucher­füh­rungen sei ein Verstoß gegen das Polizeirecht zu erblicken. Die Besucher­füh­rungen begründen das Vorliegen einer Gefahr für Leib und Leben von Menschen. Das Vorliegen einer solchen Gefahr habe die Behörde im angegriffenen Bescheid ausführlich und nachvollziehbar begründet und darauf zu Recht ihre Anordnungen gestützt.

Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss25462

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI