21.11.2024
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Hessischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss22.10.2018

Entlassung von Beamten auf Probe mit rechter Gesinnung zulässigDienstherr darf zu Recht Zweifeln an Bereitschaft zum jederzeitigen Eintritt für freiheitliche demokratische Grundordnung äußern

Der Hessische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass es gerechtfertigt ist, einen Beamten auf Probe wegen Zweifeln an dessen Bereitschaft, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, aus dem Dienst zu entlassen. Der Verwaltungs­gerichts­hof bestätigte damit eine vorausgegangene Eilentscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Wiesbaden.

Im zugrunde liegenden Fall wurde dem Beamten auf Probe u. a. vorgeworfen, an zwei Demonstrationen teilgenommen zu haben, an denen auch für ihn erkennbar Aktivisten der neonazistischen Szene und der NPD in nicht unerheblicher Zahl teilgenommen haben. Weiterhin habe er Beiträge von Personen aus dem rechtsextremen Spektrum im sozialen Netzwerk Facebook "geliked" und entsprechende "Likes" von solchen Personen erhalten. Besondere Bedeutung habe, dass der Probebeamte, nachdem er vom Dienstherrn (nochmals) auf seine Beamten­pflichten hingewiesen worden war, auf seinem Facebookprofil zum Datum "20. April" einen Beitrag öffentlich eingestellt habe, dessen Interpretation als Verherrlichung von Adolf Hitler naheliege.

Zweifel des Dienstherrn an Zuverlässigkeit des Beamten gerechtfertigt

Der Hessische Verwal­tungs­ge­richtshof hob in seiner Entscheidung hervor, dass (jedenfalls) eine Gesamtschau der dem Beamten auf Probe zur Last gelegten Verhal­tens­weisen es rechtfertige, dass der Dienstherr Zweifel an der Bereitschaft des Beamten hege, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Der Beamte auf Probe sei demgemäß wegen Nichtbewährung aus dem Dienst zu entlassen.

Bloße Teilnahme an Veranstaltungen gegen Asyl- und Flücht­lings­politik allein nicht ausreichend für Zweifel an Zuverlässigkeit

Um Missver­ständ­nissen vorzubeugen wies der Hessische Verwal­tungs­ge­richtshof darauf hin, dass die bloße Teilnahme eines Beamten an einer die Asyl- und Flücht­lings­politik der Bundesregierung kritisierenden Versammlung und auch das Tragen eines Transparents mit der Aufschrift "Asylbetrug macht uns arm" für sich genommen nicht schon den Schluss auf eine mangelnde Bereitschaft des Beamten zulasse, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzustehen.

Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

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