21.11.2024
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Gericht der Europäischen Union Urteil07.10.2015

HALLOUMI-Käse kann nicht als Gemein­schaftsmarke eingetragen werdenProdukt fehlt es an Unterscheidungs­kraft im Sinne der Gemeinschafts­marken­verordnung

Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die Republik Zypern keinen Anspruch auf die Markenanmeldung der Zeichen HALLOUMI und XA&#923&#923OYMI als Gemein­schaftsmarke hat und hat eine entsprechende Klagen gegen die Zurückweisung der Markenanmeldung abgewiesen.

Gemäß der Verordnung über die Gemein­schafts­marke* sind Zeichen, die die Ware oder Dienstleistung, für die die Eintragung beantragt wird, entweder unmittelbar oder durch die Nennung einer ihrer wesentlichen Eigenschaften bezeichnen, von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen.

Republik Zypern meldet Zeichen HALLOUMI und XA&#923&#923OYMI als Gemein­schafts­marken an

HALLOUMI und XA&#923&#923OYMI bezeichnen eine bestimmte Käsesorte aus der Republik Zypern, die auf eine bestimmte Art hergestellt wird und einen besonderen Geschmack, eine besondere Textur und besondere Eigenschaften beim Kochen besitzt. Im Jahr 2013 meldete die Republik Zypern beim Harmo­ni­sie­rungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Zeichen HALLOUMI und XA&#923&#923OYMI als Gemein­schafts­marken für Käse, Milch und Milchprodukte an.

HABM weist Anmeldung mangels Unter­schei­dungskraft zurück

Das HABM wies die Anmeldungen mit der Begründung zurück, dass die fraglichen Zeichen eine Käsespezialitat dieses Landes bezeichneten und dass sie daher aus Sicht der zyprischen Verkehrskreise unmittelbar die Eigenschaften der von der Markenanmeldung erfassten Produkte beschrieben, nämlich die Art und den geografischen Ursprung des Käses, der Milch und der Milchprodukte, und dass ihnen daher zwangsläufig die Unterscheidungskraft im Sinne der Gemein­schafts­ma­r­ken­ver­ordnung fehle.

Die Republik Zypern klagte daraufhin beim Gericht der Europäischen Union auf Aufhebung der Entscheidungen des HABM.

Produkt kann aufgrund der beschreibenden Bedeutung nicht als Marke angemeldet werden

Mit seinem Urteil weist das Gericht der Europäischen Union die Klagen der Republik Zypern ab. Es bestätigt somit die Entscheidungen über die Zurückweisung der Anmeldung der Zeichen HALLOUMI und XA&#923&#923OYMI als Gemein­schafts­marken. Das Gericht ist der Auffassung, dass die angemeldeten Marken aufgrund ihrer aus Sicht der zyprischen Verkehrskreise beschreibenden Bedeutung für die Waren, für die sie angemeldet wurden, nicht eingetragen werden konnten.

Verordnung enthält keine Bestimmungen für Eintragung von Gewähr­leis­tungs­marken

Die Beanstandung, dass die Verordnung über die Gemein­schaftsmarke die Eintragung von Gewähr­leis­tungs­marken erlaube, weist das Gericht zurück. Es erinnert daran, dass die Verordnung keine Bestimmungen für die Eintragung von Gewähr­leis­tungs­marken enthält und daher deren Schutz nicht vorsieht. Damit solche Marken eingetragen werden können, müssen sie als Indivi­du­al­marken angemeldet werden und absolute Eintra­gungs­hin­dernisse nach der Verordnung über die Gemein­schaftsmarke dürfen nicht entgegenstehen.

Erläuterungen

* Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemein­schaftsmarke (ABl. L 78, S. 1).

Quelle: Gericht der Europäischen Union/ra-online

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