Dokument-Nr. 16536
Permalink https://urteile.news/
Finanzgericht Münster Urteil29.05.2013
Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts für Erbschaftsteuerzwecke muss einzelne Miterben genau bezeichnenBedarfswertbescheid ohne hinreichend bestimmte Inhaltsadressaten nichtig
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts für Erbschaftsteuerzwecke, der als Inhaltsadressatin lediglich eine Erbengemeinschaft, nicht aber die einzelnen Miterben bezeichnet, nichtig ist.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls sind Mitglieder einer Erbengemeinschaft. Das Finanzamt erließ einen Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks allein gegenüber der Erbengemeinschaft, ohne die einzelnen Miterben zu bezeichnen. Die Kläger vertraten die Ansicht, der Bescheid sei nichtig und damit unwirksam, weil der Inhaltsadressat nicht genau bezeichnet sei. Demgegenüber ging das beklagte Finanzamt davon aus, dass der Inhaltsadressat mit dem Zurechnungssubjekt der Feststellung identisch sei. Dies sei im Fall der Grundbesitzbewertung gemäß § 151 Abs. 2 Nr. 2 BewG bei mehreren Erben die Erbengemeinschaft.
Inhaltsadressaten des Feststellungsbescheids sind allein die Miterben
Das Finanzgericht Münster gab der Klage statt. Der Bescheid sei nichtig, weil sein Inhaltsadressat nicht hinreichend bestimmt sei. Dass die Erbengemeinschaft nach § 151 BewG Feststellungsbeteiligte sei, mache sie nicht automatisch zur Inhaltsadressatin. Die in dieser Regelung angeordnete Zurechnung des Grundstücks zur Erbengemeinschaft erfolge lediglich deshalb, weil nicht das Lagefinanzamt, das den Feststellungsbescheid erlasse, sondern das Erbschaftsteuerfinanzamt die Erbquote ermitteln müsse. Inhaltsadressaten des Feststellungsbescheids seien vielmehr allein die Miterben, da sie Schuldner der Erbschaftsteuer seien. Diese seien aber weder im Kopf des Bescheids noch in den Erläuterungen namentlich benannt. Der nichtige Bescheid sei zwar nicht wirksam, müsse aber zur Beseitigung des Rechtsscheins aufgehoben werden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2013
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16536
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.