21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil09.11.2017

BGH zur Höhe des Schaden­s­er­satzes bei Verbandsstrafe nach Zünden eines Knallkörpers von Fans auf FußballtribüneVerein kann nur anteiligen Schadensersatz von Fußballfan verlangen

Der Bundes­ge­richtshof hat sich mit der Frage befasst, mit welchem Anteil der Zuschauer eines Fußballspiels dem veranstaltenden Verein die diesem wegen des Zündens eines Knallkörpers durch den Zuschauer auferlegte Verbandsstrafe als Schadensersatz zu erstatten hat, wenn die Strafe zugleich für andere Vorfälle verhängt worden ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt den Profi­fuß­ba­ll­bereich des 1. FC Köln. Sie verlangt von dem Beklagten Schadensersatz wegen des Zündens eines Knallkörpers bei einem Heimspiel im Rhein­Ener­gie­Stadion in der 2. Bundesliga gegen den SC Paderborn 07 am 9. Februar 2014. Wegen dieses Vorfalls und weiterer vorangegangener Vorfälle bei anderen Spielen der Lizenz­spie­ler­mann­schaft der Klägerin verhängte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB) eine Verbandsstrafe gegen die Klägerin, u.a. bestehend aus einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro sowie der Bewäh­rungs­auflage, weitere 30.000 Euro für Projekte und Maßnahmen zu verwenden, die der Gewalt­prä­vention sowie der Ermittlung von konkreten Tätern bei den Fußballspielen der Klägerin dienen. Unter Anrechnung einer bereits früher von der Klägerin getätigten Aufwendung für ein Kamerasystem verblieben 60.000 Euro, die die Klägerin zahlte. Sie verlangt vom Beklagten Ersatz in Höhe von 30.000 Euro.

Verfahrensgang

Das Landgericht Köln hatte der Klage stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hatte das Oberlan­des­gericht die Klage abgewiesen. Durch Urteil vom 22. September 2016 hat der Bundes­ge­richtshof dieses Urteil aufgehoben und die Sache an das Oberlan­des­gericht zurückverwiesen. Das Oberlan­des­gericht hat den Beklagten nunmehr zur Zahlung von 20.340 Euro verurteilt und die weitergehende Klage abgewiesen.

Schaden­s­er­satz­an­spruchs bemisst sich nach Ausmaß der konkret verhängten und gezahlten Strafe für Pflicht­ver­letzung

Die vom Oberlan­des­gericht zugelassene Revision der Klägerin, mit der diese weiterhin die Verurteilung zur Zahlung von insgesamt 30.000 Euro erreichen wollte, hatte keinen Erfolg. Der Bundes­ge­richtshof hat die Auffassung des Berufungs­ge­richts gebilligt, die allein noch im Streit stehende Höhe des Schaden­s­er­satz­an­spruchs bemesse sich danach, in welchem Maße sich die Pflicht­ver­letzung des Beklagten in der konkret verhängten und gezahlten Strafe nieder­ge­schlagen habe. Dieses Maß ergebe sich aus dem Verhältnis seiner Strafe zur Summe der für die einzelnen Vorfälle in der Verbandsstrafe (fiktiv) angesetzten Einzelstrafen. Das seien hier 40.000 Euro: 118.000 Euro, da für die einzelnen Vorfälle Strafen von 20.000 Euro, 20.000 Euro, 38.000 Euro und 40.000 Euro (nur letztere den Beklagten betreffend), zusammen also 118.000 Euro für angemessen erachtet wurden, wovon 60.000 Euro tatsächlich zu zahlen gewesen seien. Im Ergebnis sei der Anteil des Beklagten also 40.000 Euro/118.000 Euro von 60.000 Euro = 20.340 Euro (aufgerundet).

Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil25103

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI