18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Finanzgericht Münster Urteil25.03.2011

Berück­sich­tigung behin­de­rungs­be­dingter Betreu­ungs­leis­tungen der ElternZur Abzweigung von Kindergeld durch Kommunen

Das Finanzgericht Münster hat weitere Grundsätze aufgestellt, wann Kommunen, die Sozia­l­leis­tungen an behinderte Kinder erbringen, berechtigt sind, im Wege der Abzweigung anstelle der Eltern die Zahlung des Kindergeldes an sich selbst zu verlangen. Danach ist den Eltern das Kindergeld zu belassen, sofern sie selbst für ihr behindertes Kind Aufwendungen zumindest in Höhe des monatlichen Kindergeldes erbringen. In die Berechnung seien - so das Gericht - auch deren eigene Betreu­ungs­leis­tungen für das Kind einzubeziehen. Dies setze aber voraus, dass die Notwendigkeit der Betreuung und deren Durchführung nicht nur pauschal behauptet, sondern konkret dargelegt und glaubhaft gemacht würden.

Im Streitfall bezog eine Mutter für ihren volljährigen schwer­be­hin­derten Sohn, der in ihrem Haushalt lebt, Kindergeld. Die Kommune zahlte an den Sohn fortlaufend Grund­si­che­rungs­leis­tungen. Aus diesem Grunde beanspruchte sie die Zahlung des Kindergeldes an sich (sog. Abzweigung). Die Mutter hielt dem entgegen, dass sie selbst erhebliche Aufwendungen für ihren Sohn trage. Aufgrund der schweren Herzerkrankung des Sohnes seien hierbei neben den Kosten für eine Fremdbetreuung auch ihre eigenen Betreu­ungs­leis­tungen zu berücksichtigen.

Finanzgericht weist Klage ab

Der 12. Senat des Finanzgerichts Münster gab der Mutter Recht und wies die Klage der Kommune auf Abzweigung des Kindergeldes ab. Im Streitfall könne der gesamte Lebensbedarf des schwer­be­hin­derten Sohnes nicht allein aus dessen eigenem Einkommen erbracht werden, so dass davon auszugehen sei, dass die Lücke – die im Streitfall monatlich 191,00 € betrage – aus dem Einkommen der Mutter gedeckt werde.

Eigene Betreu­ungs­leis­tungen der Mutter

Zum Lebensbedarf des Sohnes gehörten neben den nachgewiesenen Kosten für die Fremdbetreuung auch die eigenen Betreu­ungs­leis­tungen der Mutter. Dies sei deshalb der Fall, da die Mutter sowohl die Notwendigkeit der Betreuung als auch deren Durchführung nach Art und zeitlichem Umfang konkret dargelegt und durch ärztliche Bescheinigungen hinreichend glaubhaft gemacht habe. Maßstab für die Bewertung des eigenen Betreu­ungs­auf­wandes seien die vergleichbaren Kosten für eine Fremdbetreuung, die im Streitfall mit 8,00 € je Stunde anzusetzen seien.

Rein pauschal geltend gemachte eigene Betreu­ungs­kosten der Eltern seien dagegen – so der 12. Senat bereits in der Parallel-Entscheidung 12 K 1891/10 Kg – bei der Ermittlung des Lebensbedarfes des Kindes nicht zu berücksichtigen.

Quelle: ra-online, Finanzgericht Münster (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11636

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI