21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Finanzgericht Köln Beschluss28.02.2019

Doku-Reality-Show "Zuhause im Glück": Renovierungen sind als geldwerter Vorteil zu versteuernFinanzamt muss bei Steuer­fest­setzung jedoch klar zwischen Kosten der Renovierung und allgemeinen Produk­ti­o­ns­kosten der Sendung differenzieren

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein Teilnehmer an der Doku-Reality-Show "Zuhause im Glück" die bei ihm durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern muss.

Beim Fernsehformat "Zuhause im Glück" werden die Eigenheime bedürftiger Familien umgebaut und renoviert. Auch der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls überließ sein Haus zur Aufzeichnung der Umbau- und Renovierungsarbeiten. Daneben verpflichtete er sich zu Interviews und zur Kamera­be­gleitung. Zudem räumte er der Produk­ti­o­ns­ge­sell­schaft umfassend die Verwendungs- und Verwer­tungs­rechte an den Filmaufnahmen ein. Hierfür erhielt der Antragsteller zwar kein Geld, er brauchte jedoch die Renovie­rungs­kosten nicht zu bezahlen. Das Finanzamt besteuerte 65 % der angefallenen Kosten als zusätzliches Einkommen.

Nur reine Renovie­rungs­leis­tungen sind steuerpflichtig

Das Finanzgericht Köln entschied, dass der Antragsteller die Einkommensteuer vorläufig überwiegend nicht zu bezahlen braucht. Das Gericht gab dem Finanzamt zwar dem Grunde nach Recht. Denn der Teilnehmer erbringe gegenüber der Produk­ti­o­ns­ge­sell­schaft unter­schiedliche Leistungen, die als sonstige Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG versteuert werden müssten. Dennoch hat das Finanzgericht die Vollziehung der Steuer überwiegend ausgesetzt. Denn das Finanzamt habe nicht klar zwischen den Kosten der Renovierung und den allgemeinen Produk­ti­o­ns­kosten der Sendung differenziert. Nur die reinen Renovie­rungs­leis­tungen seien steuerpflichtig.

Die Entscheidung ist im vorläufigen Rechtsschutz ergangen, mit dem sich der Antragsteller gegen die Vollziehung und damit die Bezahlung der Einkommensteuer bis zur Entscheidung über seinen Einspruch gewendet hat.

Quelle: Finanzgericht Köln/ra-online (pm/kg)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss27358

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI