15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Niedersächsisches Finanzgericht Urteil24.04.2014

Keine steuer­be­günstigte "Beherbergung" für SM-Studio in vermieteter Ferienwohnung"Besondere Räumlichkeiten" dienen nicht unmittelbar der Vermietung

Das Nieder­säch­sische Finanzgericht hat entschieden, dass für Räumlichkeiten einer Ferienwohnung, die als SM-Studio oder ähnliches genutzt werden, keine Steuer­be­güns­tigung für "Beherbergung" geltend gemacht werden kann. Von der Begünstigung unberührt, bleiben jedoch die weiteren Räume der Ferienwohnung, wie Wohn- und Schlafzimmer.

Im zugrunde liegenden Streitfall vermietete der Kläger eine Ferienwohnung, die neben Wohn- und Schlafräumen noch zwei weitere Räume, ein SM-Studio und ein "ärztliches Behand­lungs­zimmer" enthält.

Begünstigung für weitere Räume bleibt unberührt

Das Nieder­säch­sische Finanzgericht entschied, dass die Überlassung der beiden "besonderen Räumlichkeiten" nicht unmittelbar der Vermietung dient und damit wegen § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG nicht begünstigt ist. Hiervon unberührt bleibt allerdings die Steuerbegünstigung hinsichtlich der Wohn- und Schlafräume. Da diese Räume ca. 70 % der Gesamt­wohn­fläche ausmachten, gewährte das Gericht antragsgemäß die Steuer­be­güns­tigung auf 70 % der tageweisen Vermie­tungs­umsätze.

Quelle: Niedersächsisches Finanzgericht/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18320

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI