18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Finanzgericht Hamburg Urteil05.05.2008

Haushaltsnahe Dienst­leis­tungen auch für Bewohner von Seniorenheimen

Bewohner eines Seniorenheims, die dort über eine eigene Wohnung verfügen, können für haushaltsnahe Dienst­leis­tungen des Heimbetreibers aufgrund eines Heimvertrags die Steue­r­er­mä­ßigung des § 35 a EStG in Höhe von maximal 600 € in Anspruch nehmen. Dies hat das Finanzgericht Hamburg entschieden.

In dem Streitfall hatte die Klägerin eine "Kosten­auf­stellung für steuerliche Zwecke" des Heimbetreibers vorgelegt, in der das Heimentgelt in die Bestandteile "Wohnen, Verpflegung, Betreuung" betragsmäßig zerlegt und bestimmten Einzel­leis­tungen prozentual zugewiesen worden war. Dabei handelte es sich um Mindestbeträge, die vom Heimbetreiber für alle Heimbewohner pauschal kalkuliert worden waren.

Das Gericht hat die abgerechneten Leistungen als haushaltsnahe Dienst­leis­tungen anerkannt, soweit sie sich auf die Reinigung des Appartements und der Gemein­schafts­flächen, die Pflege des gemeinsamen Gartens, auf kleinere Reparaturen und auf die Betreuung und Pflege des Steuer­pflichtigen beziehen. Dabei versteht das Gericht nicht nur tatsächlich erbrachte Leistungen, sondern insbesondere auch das Vorhalten eines Bereit­schafts­dienstes zur Betreuung und Pflege alter und kranker Menschen als eine Leistung, die als haushaltsnahe Dienst­leis­tungen im Rahmen der Einkommensteuer zu berücksichtigen ist.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 05/08 des FG Hamburg vom 05.06.2008

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6165

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI