18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen mehrere Chips und Würfel, wie sie im Casino verwendet werden.

Dokument-Nr. 8078

Drucken
ergänzende Informationen

Finanzgericht Hamburg Beschluss10.06.2009

Umsatz­be­steuerung von Spielgeräten ist verfassungs- und gemein­schafts­rechts­widrigFG Hamburg äußert Zweifel an Verwal­tung­s­praxis, bei der geschuldete Umsatzsteuer in den Bundesländern bei der jeweiligen Spielbankabgabe angerechnet wird

Das Finanzgerichts Hamburg hat in seinem Beschluss verfassungs- und gemein­schafts­rechtliche Zweifel an der Neufassung der Umsatz­be­steuerung von Spielgeräten in § 4 Nr. 9 lit. b) UStG geäußert.

Zum Sachverhalt: Der Beschluss des 3. Senats, der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erging, betrifft die Frage der Vereinbarkeit der Glückss­piel­geräte-Umsatz­be­steuerung mit Art. 135 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwert­steu­er­sys­tem­richtlinie).

Steuerbefreiung nur noch für Umsätzen die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen

Im Anschluss an die Vorab­ent­scheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Februar 2005 (Rechtssachen C-452/02 und C-462/02 "Linneweber") wurde § 4 Nr. 9 Buchst. b des deutschen Umsatz­steu­er­ge­setzes mit Wirkung ab 6. Mai 2006 dahin geändert, dass von den Glückss­pie­lum­sätzen nur noch die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallenden Umsätze steuerbefreit sind, mithin nunmehr die Spiel­ban­kumsätze wie die bisher erfassten Glückss­piel­ge­rä­teumsätze besteuert werden.

Daraufhin hat der Bundesfinanzhof die Frage der Gemein­schafts­rechts-Konformität dem Europäischen Gerichtshof mit erneutem Vorab­ent­schei­dungs­er­suchen vom 17. Dezember 2008 XI R 79/07 vorgelegt (Bundessteu­erblatt II 2009, 434, Rechtssache C-58/09 "Leo-Libera GmbH").

Der Beschluss des Finanzgerichts betrifft die untrennbar daran anknüpfende Frage der Gemein­schafts­rechts-Konformität der Neufassung von § 4 Nr. 9 des deutschen Umsatz­steu­er­ge­setzes vor dem Hintergrund, dass den nunmehr umsatz­be­steuerten Spielbanken durch die Bundesländer die Umsatzsteuer (cent-genau) mittels Anrechnung bei den landes­ge­setz­lichen Spiel­ban­ke­n­abgaben erstattet wird. Diese Verwal­tung­s­praxis hat der 3. Senat in seinem Beschluss als ernstlich gemeinschafts- und verfas­sungs­widrig bezeichnet.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Hamburg vom 30.06.2009

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss8078

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI