Dokument-Nr. 7476
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Bundesfinanzhof Beschluss17.12.2008
BFH ruft EuGH an: Müssen sämtliche Glücksspiele mit Geldeinsatz von der Umsatzsteuer befreit werden?Zur Umsatzsteuerpflicht von sonstigen Glücksspielen mit Geldeinsatz
In Deutschland sind z.B. Rennwetten und öffentlich veranstaltete Lotterien von der Umsatzsteuer befreit; dagegen müssen z.B. Geldspielautomatenbetreiber Umsatzsteuer entrichten. Eine EU-Richtlinie sieht vor, dass grundsätzlich alle Glücksspiele mit Geldeinsatz von der Umsatzsteuer zu befreien sind. Wegen der Auslegung dieser Richtlinie hat der Bundesfinanzhof jetzt den Europäischen Gerichtshof angerufen.
Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es mit Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MWStSystRL) vereinbar ist, dass nach deutschem Recht nur bestimmte Wetten und Lotterien von der Umsatzsteuer befreit und sämtliche "sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz" von der Steuerbefreiung ausgenommen sind.
Gemeinschaftsrecht sieht Befreiung von der Umsatzsteuer vor
Die Mitgliedstaaten sind nach dem Gemeinschaftsrecht gehalten, Wetten, Lotterien und sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz von der Umsatzsteuer zu befreien. Sie können jedoch Bedingungen und Beschränkungen für die Steuerbefreiung festlegen. Nach dem vom deutschen Gesetzgeber mit Wirkung vom 6. Mai 2006 neu geregelten § 4 Nr. 9 Buchst b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind nur bestimmte unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallende Umsätze (Rennwetten und öffentlich veranstaltete Lotterien, Ausspielungen und Oddset-Wetten) von der Umsatzsteuer befreit. Die Mehrzahl der Glücksspiele einschließlich der im vorliegenden Streitfall zu beurteilenden Spiele an Geldspielautomaten ist danach umsatzsteuerpflichtig. Deshalb war bereits im Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG umstritten, ob dies mit den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts im Einklang steht.
Bundesfinanzhof hat Zweifel an der europarechtlichen Rechtmäßigkeit der deutschen Regelungen
Im Gegensatz zur Vorinstanz hat der Bundesfinanzhof Zweifel, ob der deutsche Gesetzgeber den ihm durch das Gemeinschaftsrecht eingeräumten Spielraum bei der Neuregelung des § 4 Nr. 9 Buchst b UStG eingehalten hat.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 16/09 des BFH vom 18.02.2009
der Leitsatz
Ist Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 2006/112/EG dahin auszulegen, dass den Mitgliedstaaten eine Regelung gestattet ist, nach der nur bestimmte (Renn-)Wetten und Lotterien von der Steuer befreit und sämtliche "sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz" von der Steuerbefreiung ausgenommen sind?
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