21.11.2024
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Dokument-Nr. 7476

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Bundesfinanzhof Beschluss17.12.2008

BFH ruft EuGH an: Müssen sämtliche Glücksspiele mit Geldeinsatz von der Umsatzsteuer befreit werden?Zur Umsatz­steu­er­pflicht von sonstigen Glücksspielen mit Geldeinsatz

In Deutschland sind z.B. Rennwetten und öffentlich veranstaltete Lotterien von der Umsatzsteuer befreit; dagegen müssen z.B. Geldspiel­au­to­ma­ten­be­treiber Umsatzsteuer entrichten. Eine EU-Richtlinie sieht vor, dass grundsätzlich alle Glücksspiele mit Geldeinsatz von der Umsatzsteuer zu befreien sind. Wegen der Auslegung dieser Richtlinie hat der Bundesfinanzhof jetzt den Europäischen Gerichtshof angerufen.

Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorab­ent­scheidung vorgelegt, ob es mit Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwert­steu­er­system (MWStSystRL) vereinbar ist, dass nach deutschem Recht nur bestimmte Wetten und Lotterien von der Umsatzsteuer befreit und sämtliche "sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz" von der Steuerbefreiung ausgenommen sind.

Gemein­schaftsrecht sieht Befreiung von der Umsatzsteuer vor

Die Mitgliedstaaten sind nach dem Gemein­schaftsrecht gehalten, Wetten, Lotterien und sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz von der Umsatzsteuer zu befreien. Sie können jedoch Bedingungen und Beschränkungen für die Steuerbefreiung festlegen. Nach dem vom deutschen Gesetzgeber mit Wirkung vom 6. Mai 2006 neu geregelten § 4 Nr. 9 Buchst b des Umsatz­steu­er­ge­setzes (UStG) sind nur bestimmte unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallende Umsätze (Rennwetten und öffentlich veranstaltete Lotterien, Ausspielungen und Oddset-Wetten) von der Umsatzsteuer befreit. Die Mehrzahl der Glücksspiele einschließlich der im vorliegenden Streitfall zu beurteilenden Spiele an Geldspiel­au­tomaten ist danach umsatz­steu­er­pflichtig. Deshalb war bereits im Gesetz­ge­bungs­ver­fahren zur Neufassung des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG umstritten, ob dies mit den Vorgaben des Gemein­schafts­rechts im Einklang steht.

Bundesfinanzhof hat Zweifel an der europa­recht­lichen Rechtmäßigkeit der deutschen Regelungen

Im Gegensatz zur Vorinstanz hat der Bundesfinanzhof Zweifel, ob der deutsche Gesetzgeber den ihm durch das Gemein­schaftsrecht eingeräumten Spielraum bei der Neuregelung des § 4 Nr. 9 Buchst b UStG eingehalten hat.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 16/09 des BFH vom 18.02.2009

der Leitsatz

Ist Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 2006/112/EG dahin auszulegen, dass den Mitgliedstaaten eine Regelung gestattet ist, nach der nur bestimmte (Renn-)Wetten und Lotterien von der Steuer befreit und sämtliche "sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz" von der Steuerbefreiung ausgenommen sind?

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