21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Finanzgericht Düsseldorf Urteil07.10.2010

FG Düsseldorf: Über die 110 Euro-Freigrenze hinausgehende Aufwendungen anlässlich eines Firmenjubiläums unterliegen der LohnsteuerFreigrenze ist ungeachtet des besonderen Anlasses der Betrie­bs­ver­an­staltung maßgebend

Aufwendungen anlässlich eines Firmenjubiläums, die die 110 Euro-Freigrenze überschreiten, unterliegen der (pauschalen) Lohnsteuer. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.

Im zugrunde liegenden Fall fand anlässlich eines Firmenjubiläums einer Aktien­ge­sell­schaft eine Betrie­bs­ver­an­staltung statt. An dieser nahmen Arbeitnehmer der AG sowie der Tochter­ge­sell­schaften teil. In einem abgegrenzten Teil fand ein „VIP-Event“ statt, zu dem Gäste aus Wirtschaft, Politik und Presse geladen waren. In der Folge kam es anlässlich einer Lohnsteuer-Außenprüfung zu dem Streit darüber, ob die Freigrenze von 110 Euro überschritten worden sei. Das Finanzgericht schaltete zur Überprüfung der Berechnung der Freigrenze seinen Gerichtsprüfer ein.

Auch für Firmenjubiläen gilt Freigrenze

Nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf ist die Freigrenze ungeachtet des besonderen Anlasses der Betrie­bs­ver­an­staltung (Geschäfts­ju­biläum) und der Größe sowie der Bedeutung der Firmengruppe maßgebend. Eine Feier zum Firmenjubiläum sei eine übliche Veranstaltung. Eine Berechnung durch den Gerichtsprüfer habe ergeben, dass die Kosten pro Person über der Grenze von 110 Euro gelegen hätten, zumal auch die Reisekosten in die Berechnung der Freigrenze einzubeziehen seien. Daher unterlägen die Zuwendungen der (pauschalen) Lohnsteuer.

Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11755

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI