Dokument-Nr. 8334
Permalink https://urteile.news/
Finanzgericht Düsseldorf Urteil15.06.2005
Beim Verkauf von Speisen zum Verzehr vor Ort und zur Lieferung außer Haus gelten unterschiedliche UmsatzsteuersätzeAußer Haus gelieferte Speisen unterliegen ermäßigtem Umsatzsteuersatz
Speisen die sowohl zum Verzehr vor Ort als auch zur Lieferung außer Haus angeboten werden, haben unterschiedliche Umsatzsteuersätze. Dabei gilt, dass für Speisen, die außer Haus geliefert werden, nur der ermäßigte Steuersatz angesetzt werden kann. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.
Die Klägerin betreibt in einem Einkaufszentrum einen Imbiss. Das Finanzamt ging davon aus, dass die Abgabe von Speisen mit einem Umsatzanteil von 90 % dem Regelsteuersatz (Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle) und nur mit 10 % dem ermäßigte Steuersatz (Lieferung außer Haus) zu unterwerfen sei.
Das Gericht hat dies bestätigt. Der Verzehr der Speisen habe in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Abgabeort stattgefunden. Hiervon sei schon im Hinblick auf die fehlende wärmeisolierende Verpackung auszugehen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Düsseldorf vom 19.08.2009
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8334
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.