18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Finanzgericht Düsseldorf Urteil14.01.2013

FG Düsseldorf zu den Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Spenden an eine ausländische gemeinnützige OrganisationSpenden­emp­fänger im Ausland muss deutsche gemein­nüt­zig­keits­rechtliche Vorgaben erfüllen

Spenden an im Ausland ansässige gemeinnützige Organisationen sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn der Spenden­emp­fänger die deutschen gemein­nüt­zig­keits­recht­lichen Vorgaben erfüllt und der Spender dies gegenüber dem für ihn zuständigen Finanzamt durch Vorlage geeigneter Belege nachweist. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Steuer­pflichtiger an eine in Spanien ansässige Stiftung gespendet und wollte die Spende von der Steuer absetzen. Dies versagte das Finanzamt, weil ihm keine Unterlagen über die Gemeinnützigkeit des ausländischen Spenden­emp­fängers vorlägen und es daher die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen nicht prüfen könne.

Spender muss ausschließliche und unmittelbare gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke der ausländischen Stiftung nachweisen können

Nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf kann eine Spende nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Empfänger nach seiner Satzung oder seinem Stiftungs­ge­schäft und aufgrund seiner tatsächlichen Geschäfts­führung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient. Im Fall einer Auslandsspende habe der Spender dies gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Als Nachweis geeignet sind dabei u.a. die Satzung, der Tätig­keits­bericht oder Aufzeichnungen über Vereinnahmung und die Verwendung der Spendengelder. Wenn entsprechende Nachweise nicht vorliegen, kann die Spende nicht steuerwirksam in Abzug gebracht werden. Dass vergleichbare Organisationen im Inland als gemeinnützig anerkannt seien, reicht für den Spendenabzug nicht aus.

Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil15380

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI