18.01.2025
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Dokument-Nr. 14784

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Finanzgericht Düsseldorf Urteil20.11.2012

Rechts­be­helfs­be­lehrung auch ohne Hinweis auf Einspruch­s­ein­legung per E-Mail ordnungsgemäßBelehrung bedarf nur Hinweis auf schriftlichen Einspruch sowie auf Beginn und Dauer der Rechts­be­helfsfrist

Die Rechts­be­helfs­be­lehrung eines Steuerbescheids ist auch dann ordnungsgemäß, wenn sie keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Einlegung des Einspruchs per E-Mail enthält. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster hervor.

Das Finanzgericht wies darauf hin, dass die Wiedergabe des Wortlauts des Gesetzes genüge, wonach der Einspruch schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären sei, sowie der Hinweis auf Beginn und Dauer der Rechts­be­helfsfrist. Auf die Möglichkeit der Einspruch­s­ein­legung in elektronischer Form müsse nicht hingewiesen werden.

Gerichte in Entscheidungen uneinig

Das Urteil widerspricht der Auffassung des Nieder­säch­sischen Finanzgerichts (vgl. Urteil vom 24. November 2011 10 K 275/11). Hingegen stimmt es mit der Rechtsprechung der Finanzgerichte Köln (vgl. Urteil vom 30. Mai 2012 10 K 3264/11) und Münster (vgl. Beschluss vom 6. Juli 2012 11 V 1706/11) überein.

Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online

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