18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 14784

Drucken
ergänzende Informationen

Finanzgericht Düsseldorf Urteil20.11.2012

Rechts­be­helfs­be­lehrung auch ohne Hinweis auf Einspruch­s­ein­legung per E-Mail ordnungsgemäßBelehrung bedarf nur Hinweis auf schriftlichen Einspruch sowie auf Beginn und Dauer der Rechts­be­helfsfrist

Die Rechts­be­helfs­be­lehrung eines Steuerbescheids ist auch dann ordnungsgemäß, wenn sie keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Einlegung des Einspruchs per E-Mail enthält. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster hervor.

Das Finanzgericht wies darauf hin, dass die Wiedergabe des Wortlauts des Gesetzes genüge, wonach der Einspruch schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären sei, sowie der Hinweis auf Beginn und Dauer der Rechts­be­helfsfrist. Auf die Möglichkeit der Einspruch­s­ein­legung in elektronischer Form müsse nicht hingewiesen werden.

Gerichte in Entscheidungen uneinig

Das Urteil widerspricht der Auffassung des Nieder­säch­sischen Finanzgerichts (vgl. Urteil vom 24. November 2011 10 K 275/11). Hingegen stimmt es mit der Rechtsprechung der Finanzgerichte Köln (vgl. Urteil vom 30. Mai 2012 10 K 3264/11) und Münster (vgl. Beschluss vom 6. Juli 2012 11 V 1706/11) überein.

Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14784

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI