23.10.2024
23.10.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil19.02.2016

Ausstel­lungs­besuche einer Kunstlehrerin nicht von der Steuer absetzbarAufwendungen für Besuch kultureller Veranstaltungen müssen nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sein

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Aufwendungen für den Besuch von Kunst­ausstel­lungen und Vernissagen bei einer Kunstlehrerin weder voll noch zur Hälfte als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens unterrichtete als Oberstu­di­enrätin das Fach Bildende Kunst an einem Gymnasium. Daneben betätigte sie sich als freischaffende Kunstmalerin, wobei diese Tätigkeit vom Finanzamt als "Liebhaberei" angesehen und die mit ihr verbundenen langjährigen Verluste daher einkom­men­steu­er­rechtlich nicht anerkannt wurden. Die künstlerische Betätigung wurde jedoch in den dienstlichen Beurteilungen der Klägerin anerkennend hervorgehoben. Die Klägerin machte die ihr entstandenen Kosten für den Besuch verschiedener Kunst­ausstel­lungen zur Hälfte als Werbungskosten bei ihren Einkünften als Lehrerin steuerlich geltend. Das Finanzamt lehnte die Berück­sich­tigung insgesamt ab.

Aufteilung der Kosten in beruflichen und privaten Teil kommt nicht in Betracht

Die dagegen gerichtete Klage wies das Finanzgericht Baden-Württemberg ab. Das Gericht war der Auffassung, dass Aufwendungen für den Besuch kultureller Veranstaltungen nur dann steuerlich abzugsfähig seien, wenn sie nahezu ausschließlich beruflich veranlasst seien. Das sei jedoch hier nicht der Fall, weil es fernliegend sei, dass die Klägerin als kulturell interessierte Bürgerin derartige Veranstaltungen losgelöst von ihrer beruflichen Tätigkeit nicht besucht haben würde. Auch eine Aufteilung der Kosten in einen beruflichen und einen privaten Teil komme nicht in Betracht, weil es sich um einheitliche Veranstaltungen handele und jeder prozentuale Auftei­lungs­maßstab willkürlich wäre.

Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22761

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI