Dokument-Nr. 22761
Permalink https://urteile.news/
Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil19.02.2016
Ausstellungsbesuche einer Kunstlehrerin nicht von der Steuer absetzbarAufwendungen für Besuch kultureller Veranstaltungen müssen nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sein
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Aufwendungen für den Besuch von Kunstausstellungen und Vernissagen bei einer Kunstlehrerin weder voll noch zur Hälfte als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens unterrichtete als Oberstudienrätin das Fach Bildende Kunst an einem Gymnasium. Daneben betätigte sie sich als freischaffende Kunstmalerin, wobei diese Tätigkeit vom Finanzamt als "Liebhaberei" angesehen und die mit ihr verbundenen langjährigen Verluste daher einkommensteuerrechtlich nicht anerkannt wurden. Die künstlerische Betätigung wurde jedoch in den dienstlichen Beurteilungen der Klägerin anerkennend hervorgehoben. Die Klägerin machte die ihr entstandenen Kosten für den Besuch verschiedener Kunstausstellungen zur Hälfte als Werbungskosten bei ihren Einkünften als Lehrerin steuerlich geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung insgesamt ab.
Aufteilung der Kosten in beruflichen und privaten Teil kommt nicht in Betracht
Die dagegen gerichtete Klage wies das Finanzgericht Baden-Württemberg ab. Das Gericht war der Auffassung, dass Aufwendungen für den Besuch kultureller Veranstaltungen nur dann steuerlich abzugsfähig seien, wenn sie nahezu ausschließlich beruflich veranlasst seien. Das sei jedoch hier nicht der Fall, weil es fernliegend sei, dass die Klägerin als kulturell interessierte Bürgerin derartige Veranstaltungen losgelöst von ihrer beruflichen Tätigkeit nicht besucht haben würde. Auch eine Aufteilung der Kosten in einen beruflichen und einen privaten Teil komme nicht in Betracht, weil es sich um einheitliche Veranstaltungen handele und jeder prozentuale Aufteilungsmaßstab willkürlich wäre.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2016
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22761
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.