21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil04.12.2013

"PreMaster-Programm" berechtigt auch in der Unter­neh­men­sphase zum Bezug von Kindergeld"Unter­neh­men­sphase" nach Master-Studium ist als Ausbildungs­dienst­verhältnis anzusehen

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Eltern für ihre Kinder auch für die Dauer der Unter­neh­men­sphase eines sogenannten "PreMaster-Programms" zum Bezug von Kindergeld berechtigt sind.

Mit einem "PreMaster-Programm" unterstützen Unternehmen Absolventen von Bachelor-Studiengängen auf dem Weg zum Abschluss eines Master-Studiums. In der dem eigentlichen Master-Studium vorangehenden einjährigen sogenannten "Unter­neh­men­sphase" werden den angehenden Studenten im Betrieb fachspezifische Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt. Im Rahmen dieses Trainings "on-the-job" werden sie im Unternehmen einer "Ankerabteilung" zugewiesen und von einem persönlichen Mentor betreut. Die Teilnehmer sind verpflichtet, unmittelbar nach Abschluss der Unter­neh­men­sphase ein Masterstudium aufzunehmen.

Familienkasse sieht in Unter­neh­men­sphase Zweitausbildung und verweigert Zahlung von Kindergeld

Im Streitfall hatte die beklagte Familienkasse diese Unter­neh­men­sphase wegen des vorangegangenen Bache­lor­studiums als Zweitausbildung und - wegen des von dem Unternehmen gezahlten erheblichen Entgelts - als eine Erwer­b­s­tä­tigkeit angesehen, die einem Anspruch auf Kindergeld entgegensteht.

Zeit und Arbeitskraft des Teilnehmers werden im Unternehmen in erster Linie für dessen Ausbildung und nicht für Erwerbszwecke eingesetzt

Dem ist das Finanzgericht Baden-Württemberg nicht gefolgt. Es sieht in der Unter­neh­men­sphase ein sogenanntes Ausbil­dungs­dienst­ver­hältnis, weil es darauf ausgerichtet sei, die Zeit und die Arbeitskraft des Teilnehmers in erster Linie für dessen Ausbildung und nicht für Erwerbszwecke innerhalb des Unternehmens einzusetzen. Mit dieser Begründung hat das Gericht daher für diesen Zeitraum der Klage eines Vaters auf Gewährung von Kindergeld für seine Tochter stattgegeben.

Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil21151

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI