18.01.2025
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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil04.12.2013

"PreMaster-Programm" berechtigt auch in der Unter­neh­men­sphase zum Bezug von Kindergeld"Unter­neh­men­sphase" nach Master-Studium ist als Ausbildungs­dienst­verhältnis anzusehen

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Eltern für ihre Kinder auch für die Dauer der Unter­neh­men­sphase eines sogenannten "PreMaster-Programms" zum Bezug von Kindergeld berechtigt sind.

Mit einem "PreMaster-Programm" unterstützen Unternehmen Absolventen von Bachelor-Studiengängen auf dem Weg zum Abschluss eines Master-Studiums. In der dem eigentlichen Master-Studium vorangehenden einjährigen sogenannten "Unter­neh­men­sphase" werden den angehenden Studenten im Betrieb fachspezifische Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt. Im Rahmen dieses Trainings "on-the-job" werden sie im Unternehmen einer "Ankerabteilung" zugewiesen und von einem persönlichen Mentor betreut. Die Teilnehmer sind verpflichtet, unmittelbar nach Abschluss der Unter­neh­men­sphase ein Masterstudium aufzunehmen.

Familienkasse sieht in Unter­neh­men­sphase Zweitausbildung und verweigert Zahlung von Kindergeld

Im Streitfall hatte die beklagte Familienkasse diese Unter­neh­men­sphase wegen des vorangegangenen Bache­lor­studiums als Zweitausbildung und - wegen des von dem Unternehmen gezahlten erheblichen Entgelts - als eine Erwer­b­s­tä­tigkeit angesehen, die einem Anspruch auf Kindergeld entgegensteht.

Zeit und Arbeitskraft des Teilnehmers werden im Unternehmen in erster Linie für dessen Ausbildung und nicht für Erwerbszwecke eingesetzt

Dem ist das Finanzgericht Baden-Württemberg nicht gefolgt. Es sieht in der Unter­neh­men­sphase ein sogenanntes Ausbil­dungs­dienst­ver­hältnis, weil es darauf ausgerichtet sei, die Zeit und die Arbeitskraft des Teilnehmers in erster Linie für dessen Ausbildung und nicht für Erwerbszwecke innerhalb des Unternehmens einzusetzen. Mit dieser Begründung hat das Gericht daher für diesen Zeitraum der Klage eines Vaters auf Gewährung von Kindergeld für seine Tochter stattgegeben.

Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online

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