18.10.2024
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Gerichtshof der Europäischen Union Urteil21.06.2007

Umsatz­steu­er­be­freiung für Kredit­ver­mittlung

Die Vermittlung von Krediten ist auch dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Vermittler weder mit dem Kreditgeber noch mit dem Kreditnehmer in einem Vertrags­ver­hältnis steht und er auch nicht in unmittelbaren Kontakt mit dem Kreditgeber tritt. Dies hat der Europäische Gerichtshof auf ein Vorab­ent­schei­dungs­er­suchen des Finanzgerichts des Landes Brandenburg entschieden.

In dem entschiedenen Verfahren ging es darum, dass ein aufgrund eines Handels­ver­tre­ter­ver­trages selbständig tätiger Vermö­gens­berater für eine Vermö­gens­be­ra­tungs­ge­sell­schaft als Untervertreter Kredite an Privatpersonen vermittelt und hierfür von der Vermö­gens­be­ra­tungs­ge­sell­schaft Erfolgs­pro­vi­sionen erhalten hat. Das Finanzamt sah diese Provisionen als umsatz­steu­er­pflichtig an, da der Vermittler weder mit dem Kreditgeber noch mit dem Kreditnehmer einen Geschäfts­be­sor­gungs­vertrag geschlossen hatte, und folgte damit der Rechtsprechung des Bundes­fi­nanzhofs. Das Finanzgericht beurteilte dies anders und wurde vom Europäischen Gerichtshof nunmehr in seiner Rechts­auf­fassung bestätigt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Berlin-Brandenburg vom 14.08.2007

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