Nachweis für folgende juristische FundstelleDNotZ 2014, 53
In juristischen Texten werden Urteile, Beschlüsse und Entscheidungen oft über einheitliche Fundstellen zitiert. Diese Fundstellen beziehen sich auf die jeweilige Veröffentlichung (oft gängige Zeitschriften) in der die Entscheidungen veröffentlicht bzw. kommentiert wurden.
Unser Portal ermöglicht den Nachweis der jeweiligen Fundstelle über das dazu passende Urteil.
- DNotZ 14, 53
- DNotZ 2014, S. 53
- DNotZ 14, S. 53
Folgende Entscheidung erbringt den Nachweis für diese Fundstelle: