Verfahrensrecht
Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in Papierform für sachgerechte Verteidigung im Strafverfahren Einarbeitung in Sachverhalte mit Hilfe der e-Akte für Verteidiger zumutbar
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat darauf hingewiesen, dass in einem Strafverfahren kein grundsätzlicher "Anspruch" eines Verteidigers auf Ausdruck einer kompletten e-Akte zum Zwecke einer sachgerechten Verteidigung bestehe, wenn ihm die kompletten Akten dauerhaft in digitalisierter Form als Arbeitsgrundlage zur Verfügung stehen. Angesichts der Tatsache, dass die elektronische Aktenbearbeitung mittlerweile in weiten Teilen der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung – auch der Gerichte – zum Alltag gehöre und den gezielten Zugriff auf bestimmte Informationen – gerade bei umfangreichem Verfahrensstoff – erheblich erleichtere, sei es auch einem Verteidiger zuzumuten, sich zunächst mit Hilfe der e-Akte in den Sachverhalt einzuarbeiten und erst auf dieser Grundlage zu entscheiden, welche (zentralen) Aktenbestandteile für die weitere Verteidigung auch in Papierform benötigt werden.mehr
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