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Dokument-Nr. 3113

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil28.09.2006

Klage von Flugha­fe­n­an­rainern gegen Nacht­flu­g­re­gelung des Flughafens München abgewiesenProgno­se­gut­achten über Entwicklung des Nacht­flug­bedarfs nicht zu beanstanden

Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof hat die Klagen von Flugha­fe­n­an­rainern und Anrai­ner­ge­meinden abgewiesen. Nachdem das Bundes­ver­wal­tungs­gericht mit Urteil vom 20. April 2005 den Rechtsstreit hinsichtlich des bis zum Jahr 2010 prognos­ti­zierten Nacht­flug­bedarfs an den Bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshof zurückverwiesen hatte, hat dieser am 26. September 2006 erneut über die Nacht­flu­g­re­gelung für den Flughafen München verhandelt.

Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren insbesondere mehrere Progno­se­gut­achten über die Entwicklung des Nacht­flug­bedarfs. Der Senat ist nach eingehender Prüfung der Gutachten zu der Auffassung gelangt, der von der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - der Nacht­flu­g­re­gelung zu Grunde gelegte Bedarf sei in nicht zu beanstandender Weise ermittelt worden. Die Klagen hätten deshalb erfolglos bleiben müssen.

Trotz Zurückweisung der gegen die Lärmschutz­kri­terien der Nacht­flu­g­re­gelung gerichteten Angriffe bereits durch das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hatten die Kläger Lärmschutz­fragen erneut zum Gegenstand ihrer Klage vor dem Verwal­tungs­ge­richtshof gemacht. Der Senat war jedoch insoweit der Ansicht, dass - abgesehen von Bedenken gegen die nochmalige Erörterung bereits abschließend geprüfter Fragen - der von den Klägern behaupteten Änderung der Rechtsprechung in den Entscheidungen des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts zum Flughafen Berlin-Schönefeld schon aus tatsächlichen Gründen keine Relevanz für den Flughafen München zukomme.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 28.09.2006

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