Dokument-Nr. 10607
Permalink https://urteile.news/
- Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil16.06.2010, RN 3 K 09.1383
- Autohaus muss Rundfunkgebühren für Autoradios in Vorführwagen zahlenNiedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil19.12.2006, 10 LC 73/05
- Lebensmitteldiscounter: Keine Rundfunkgebührenpflicht bei Verkauf von EmpfangsgerätenVerwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil19.11.2005, 27 K 3798/04, 27 K 1454/05 und 27 K 1172/05
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss03.11.2010
Bayerischer VGH: Rundfunkgeräte in Krankenhäusern gebührenfreiBefreiung von Rundfunkgebührenpflicht geht auf selbständiges Kommunalunternehmen über
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag auf Antrag Rundfunkempfangsgeräte, die in Krankenhäusern für die Patienten bereitgehalten werden, aus sozialen Gründen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Voraussetzung ist, dass das Krankenhaus gemeinnützig betrieben wird.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein niederbayerischer Landkreis ein bislang in eigener Regie geführtes Krankenhaus in ein selbständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts umgewandelt. Für den ehemaligen Regiebetrieb besaß der Landkreis eine Gebührenbefreiung für die im Krankenhaus für die Patienten bereitgehaltenen Rundfunkempfangsgeräte.
Bayerische Rundfunk verlangt Nachzahlung von Rundfunkgebühren
Der Bayerische Rundfunk war der Auffassung, dass die Rundfunkgebührenbefreiung mit dem Übergang des Krankenhauses vom Landkreis auf das selbständige Kommunalunternehmen erloschen sei und verlangte vom Krankenhaus eine Nachzahlung von Rundfunkgebühren.
VG Regensburg hebt Gebührenbescheid auf
Das Verwaltungsgericht Regensburg gab der Klage des Krankenhauses statt und hob den Gebührenbescheid auf. Das hiergegen von der Rundfunkanstalt eingelegte Rechtsmittel zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieb ohne Erfolg.
Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht bleibt erhalten
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führte unter anderem aus, dass die ehemals dem Landkreis gewährte Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten bleibe und auf das Krankenhaus bzw. das selbständige Kommunalunternehmen übergehe. Beim Krankenhaus sei lediglich an die Stelle des ursprünglichen öffentlichen Rechtsträgers Landkreis eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts, das selbständige Kommunalunternehmen, getreten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2010
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss10607
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.