Dokument-Nr. 11663
Permalink https://urteile.news/
- Plagiat an der Universität: Diplomarbeit kann wegen Täuschung mit "nicht ausreichend" bewertet werdenOberverwaltungsgericht Münster, Beschluss12.08.2010, 14 A 847/09
- Täuschungshandlung nicht feststellbar – Ausschluss von Abiturprüfung rechtswidrigVerwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil24.03.2010, 7 K 1873/09
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss09.05.2011
Plagiat-Vorwurf: Ausschluss von der Abiturprüfung wegen abgeschriebener Seminararbeit zulässigUnzulässigkeit des „Abschreibens“ fremder Texte ohne Zitatangaben kann bei Schülern als bekannt vorausgesetzt werden
Ein Schüler, der in einer Seminararbeit in erheblichem Umfang fremde Texte verwendet, ohne diese kenntlich zu machen, kann wegen des Vorwurfs des Plagiats von der Abiturprüfung ausgeschlossen werden. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Fall wurde die Seminararbeit einer Schülerin am Gymnasium Oberasbach wurde wegen Unterschleifs in einem schweren Fall mit Punkten, also„ungenügend“, bewertet und die Schülerin zumindest im Mai 2011 nicht zur Abiturprüfung im G 8 zugelassen.
Klage auf Zulassung zur Abiturprüfung in allen Instanzen erfolglos
Nachdem bereits das Verwaltungsgericht in erster Instanz die Zulassung der Schülerin zur Abiturprüfung abgelehnt hatte, blieb auch das hiergegen eingelegte Rechtsmittel vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolglos.
Schülerin kann sich nicht darauf berufen, nicht hinreichend über korrekte Zitierweise aufgeklärt worden zu sein
In seinem Beschluss sieht es das Gericht als erwiesen an, dass die Gymnasiastin in ihrer Seminararbeit in erheblichem Umfang fremde Texte verwendet hat, ohne dies kenntlich zu machen. Somit habe sie diese Texte als eigene ausgegeben. Es sei nicht zu beanstanden, dieses Plagiat als Unterschleif in einem schweren Fall anzusehen. Dieser die gesamte Seminararbeit prägende Unterschleif sei auch nicht durch die Behauptung der Schülerin, nicht hinreichend über korrekte Zitierweise aufgeklärt worden zu sein, entschuldbar. Es könne bei jedem Schüler als bekannt vorausgesetzt werden, dass das „Abschreiben“ von fremden Texten keine eigenständige Arbeit sei und gerade in einer Seminararbeit durch Zitate kenntlich gemacht werden müsse, zumal von der Schule ein entsprechendes Informationsblatt verteilt worden sei.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2011
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss11663
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.