Dokument-Nr. 15795
Permalink https://urteile.news/
- Keine Einbürgerung bei früherer Unterstützung einer terroristischen VereinigungVerwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil07.06.2005, 11 E 4037/03
- Aufenthaltserlaubnis für anerkannten Flüchtling wegen Unterstützung des KONGRA-GEL (Volkskongress Kurdistan) fraglichBundesverwaltungsgericht, Urteil22.05.2012, BVerwG 1 C 8.11
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil20.03.2013
Kein Aufenthaltsrecht für türkischen Staatsangehörigen, nach Verurteilung wegen Teilnahme an terroristischen Handlungen der PKKBegehung von Straftaten führt grundsätzlich zum Ausschluss der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Ein türkischer Staatsangehöriger, der in der Türkei wegen der Teilnahme an bewaffneten Aktivitäten der PKK zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, hat in Deutschland keinen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.
Der Türkei stammenden Kläger des zugrunde liegenden Falls lebt seit dem Jahr 2000 in Deutschland. Im Jahr 1996 wurde er in der Türkei wegen seiner Teilnahme an bewaffneten Aktivitäten der PKK zu einer lebenslänglichen Haftstrafe (1998 gemindert auf 6 Jahre Freiheitsstrafe) verurteilt. Nach den Feststellungen des Bayerischen Gerichtshofs war er unter Einsatz von Waffen an Taten beteiligt, bei denen eine Person verletzt und eine Person zu Tode gekommen ist und in zwei Fällen Kinder entführt worden sind.
Landratsamt verweigert Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Nach seiner Entlassung stellte der Kläger in Deutschland erfolglos einen Asylantrag. Da ihm bei einer Rückkehr in die Türkei Folter drohen würde, darf er nicht dorthin abgeschoben werden. Seit Juni 2004 wird der Kläger in Deutschland geduldet. Trotz Vorliegen eines Abschiebungsverbots wurde ihm vom zuständigen Landratsamt keine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt, da der Kläger erhebliche Straftaten begangen habe.
Langjährige Duldung des Aufenthalts in Deutschland ändert nichts an Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis
Das Verwaltungsgericht in erster und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz haben die ablehnende Haltung der Behörde bestätigt. Bei den dem Kläger zur Last gelegten terroristischen Handlungen mit Gewalt gegenüber der Zivilbevölkerung handelte es sich um Straftaten von erheblicher Bedeutung, deren Begehung grundsätzlich zum Ausschluss der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen führte. Dafür sei weder das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr notwendig, noch sei eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall erforderlich. Auch die langjährige Duldung seines Aufenthalts in Deutschland ändere daran nichts.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2013
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil15795
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.