21.11.2024
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil24.05.2017

Mitteilung sadoma­chis­tischer Phantasien gegenüber 15-jähriger Schülerin rechtfertigt Entfernung des Lehrers aus Beamten­ver­hältnisSchwere Dienst­pflicht­verletzung wegen erheblichen Eingriffs in sittliche und sexuelle Entwicklung der Schülerin

Versendet ein Lehrer an eine 15-jährige Schülerin, die in ihn verliebt ist, eine E-Mail, in dem sadoma­chis­tische Praktiken mit einer anderen Schülerin detailliert geschildert werden, rechtfertigt dies seine Entfernung aus dem Beamten­ver­hältnis. Durch den erheblichen Eingriff in sie sittliche und sexuelle Entwicklung der minderjährigen Schülerin begeht der Lehrer eine schwere Dienst­pflicht­verletzung. Dies hat der Bayerische Ver­waltungs­gerichts­hof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein 38-jähriger Lehrer im August 2015 vom Verwal­tungs­gericht Augsburg aus dem Beamten­ver­hältnis entfernt, weil er pornografische Schriften und eine vorsätzliche Körper­ver­letzung gegenüber einer 15-jährigen Schülerin versendet bzw. begangen hatte. Der Lehrer unterhielt zu der Schülerin seit etwa einem Jahr eine rein emotionale Beziehung, als er eine E-Mail an sie versendete. In dieser schilderte der Lehrer, dass er sadoma­chis­tische Phantasien gegenüber junge Mädchen im Alter von 13 bis 17 Jahren und diese mit einer anderen Schülerin bereits ausgelebt habe. So enthielt die E-Mail die Aussage: "Ich stehe auf Frauen, wenn sie gestiefelt, gefesselt und geknebelt sind, sodass sie sich nicht wehren können, wenn sie gequält und gefickt werden". Die Schülerin war von dieser Mail so geschockt, dass sie die Beziehung abbrach und weit über 65 Therapiestunden absolvieren musste. Aufgrund seiner Handlung wurde der Lehrer vom Landgericht Augsburg zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 70 EUR wegen vorsätzlicher Körper­ver­letzung und Verbreitung pornografischer Schriften verurteilt. Da der Lehrer mit der Entfernung aus dem Beamten­ver­hältnis nicht einverstanden war, legte er gegen die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Augsburg Berufung ein.

Rechtmäßige Entfernung aus dem Beamten­ver­hältnis

Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof bestätigte die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts und wies daher die Berufung des Lehrers zurück. Die Entfernung aus dem Beamten­ver­hältnis sei angesichts des Verlustes des Vertrauens des Dienstherrn und der Allgemeinheit rechtmäßig erfolgt.

Schwere Dienst­pflicht­ver­letzung aufgrund Mitteilung sadoma­chis­tischer Phantasien und vorsätzliche Körper­ver­letzung

Ein Beamter, der sich der Verbreitung pornografischer Schriften und vorsätzlicher Körper­ver­letzung gegenüber einer minderjährigen Schülerin strafbar macht, so das Verwal­tungs­gericht, beeinträchtige das für die Ausübung seines Berufs erforderliche Vertrauen seines Dienstherrn und sein Ansehen in der Öffentlichkeit auf das Schwerste und mache sich untragbar. Er zeige damit seine Nichteignung für den Lehrerberuf. Ein Lehrer habe insbesondere die geistige und sittliche Entwicklung der ihm anvertrauten Kinder zu fördern und zu schützen. Schüler, Eltern, Vorgesetzte und die Öffentlichkeit müssen sich unbedingt darauf verlassen dürfen, dass sexuelle Verfehlungen von Lehrern unterbleiben.

Erheblicher Eingriff in sittliche und sexuelle Entwicklung

Der Lehrer habe nach Ansicht des Verwal­tungs­ge­richts durch seine E-Mail in erheblicher Weise in die sittliche und sexuelle Entwicklung des Kindes eingegriffen. Die Schülerin sei wegen ihrer fehlenden oder noch nicht hinreichenden Reife intellektuell und gefühlsmäßig nicht oder nur schwer in der Lage gewesen, die sexuellen Perversionen mit detaillierten Schilderungen diverser sadoma­chis­tischer Phantasien mit vollkommener Unterwerfung gegenüber dem Lehrer als "Meister" mit einer ihr namentlich bekannten Mitschülerin zu verarbeiten.

Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)

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