18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss20.04.2011

Entziehung der Fahrerlaubnis: Kein automatischer Miterwerb des Lkw-Führerscheins bei Wiedererteilung der PKW-FahrerlaubnisBefähigung zum Erhalt des Lkw-Führerscheins wegen langer Fahrpause verloren gegangen

Ein Autofahrer, dem der Führerschein der alten Klasse 3 entzogen wird, erhält nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (Klasse B) nicht automatisch wieder die zur alten Klasse 3 gehörende Erlaubnis zum Fahren von Klein-Lkw bis 7,5 Tonnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshofs hervor.

Im zugrunde liegenden Fall war einem Autofahrer aus Unterfranken im Jahr 2003 die Fahrerlaubnis der alten Führer­schein­klasse 3 entzogen worden, nachdem er den Liebhaber seiner Ehefrau mit einem Kraftfahrzeug umgefahren hatte. Anfang 2010 beantragte und erhielt er ohne erneute Fahrprüfung eine Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw-Fahrerlaubnis). Wenige Monate später wollte er ohne Fahrprüfung auch noch eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E bekommen. Diese Klassen betreffen die Klein-Lkw bis 7,5 Tonnen, die früher von der alten Fahrerlaubnis der Klasse 3 mit umfasst waren. Das zuständige Landratsamt verweigerte die Erteilung, da die letzten praktischen Fahrerfahrungen mit Klein-Lkw zu lange zurücklägen und deshalb die Befähigung fehle. Der Nachweis der Befähigung setzte eine erneute praktische Fahrprüfung voraus.

VG verneint Erteilung der Fahrerlaubnis für Klein-Lkw

Der Versuch des Autofahrers, die Fahrerlaubnis für Klein-Lkw über eine einstweilige Anordnung zumindest vorläufig zu erhalten, scheiterte vor dem Verwal­tungs­gericht Würzburg. Die Befähigung sei wegen der langen Fahrpause verloren gegangen. Auch die Beschwerde beim Bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshof blieb ohne Erfolg.

Autofahrer verlangt Wiedererteilung des Lkw-Führerscheins gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung

Zur Begründung seiner Beschwerde hatte sich der Autofahrer auf eine Überg­angs­be­stimmung in der Fahrerlaubnis-Verordnung berufen. Diese (§ 76 Nr. 11a) betrifft die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis für Klein-Lkw an Personen, denen eine Fahrererlaubnis der alten Fahrer­laub­nis­klasse 3 entzogen worden ist. Danach wird die Fahrerlaubnis für Klein-Lkw dann „ohne die Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrer­laub­nis­prüfung erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde nicht die Ablegung der Prüfung der Klasse B (d.h. für Pkw) angeordnet hat.“

Fahrerlaubnis der Klasse B wäre ebenfalls zu verweigern gewesen

Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof interpretiert diese Bestimmung so: Wenn Pkw und Klein-Lkw-Fahrerlaubnis gleichzeitig beantragt werden, die Befähigung für Klein-Lkw aber fehlt und der Betroffene auf der Anwendung dieser Bestimmung besteht, dann muss nicht nur die Fahrerlaubnis für Klein-Lkw verweigert werden. Wegen der verfah­rens­recht­lichen Verknüpfung und der deshalb nur möglichen einheitlichen Entscheidung ist in diesem Fall sogar auch die Fahrerlaubnis der Klasse B zu verweigern.

Autofahrer kann Fahrprüfung für Klein-Lkw nicht umgehen

Wird die Fahrerlaubnis für Klein Lkw beantragt, nachdem die Fahrerlaubnis für Pkw schon erteilt worden ist, dann bleibt diese Überg­angs­be­stimmung von vornherein unanwendbar. Es fehlt dann nämlich an der verfah­rens­recht­lichen Verknüpfung. Der Autofahrer wird mithin die Fahrprüfung für Klein-Lkw nicht umgehen können.

Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss11625

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI