22.11.2024
22.11.2024  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss25.08.2009

Einrichtung für betreutes Langzeitwohnen für seelisch Behinderte in reinem Wohngebiet zulässigVeränderung der Eigenart des Baugebiets nicht zu erwarten

Der Umbau eines Gastwirt­s­chafts­ge­bäudes zum Betreiben einer Einrichtung für betreutes Langzeitwohnen für seelisch behinderte Menschen in einem reinen Wohngebiet ist zulässig. Eine Veränderung der Eigenart des Baugebiets aufgrund erhöhten Verkehr­s­auf­kommens ist dadurch nicht zu erwarten. Dies hat der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof entschieden.

Anwohner in einem Ortsteil der Gemeinde Aschau im Chiemgau wandten sich gegen die Umwandlung eines ehemaligen Gastwirt­s­chafts­ge­bäudes in eine Einrichtung für betreutes Langzeitwohnen. In dem Gebäude sollen 35 seelisch behinderte Menschen untergebracht werden. Die Anwohner trugen vor, dass der Ortsteil selbst nur 30 bis 40 Bewohner habe und eine Einrichtung, in der so viele Menschen auf engem Raum lebten und der Pflege und Betreuung bedürften, kein Wohngebäude sei, in dem Menschen selbstbestimmt leben könnten. Vielmehr ändere eine solche Einrichtung zur Unterbringung behinderter Menschen die Eigenart eines reinen Wohngebiets; sie verstoße auch wegen des zu erwartenden Verkehr­s­auf­kommens gegen das baupla­nungs­rechtliche Rücksicht­nah­megebot.

Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof hat entschieden, dass eine solche Einrichtung im reinen Wohngebiet zulässig ist. Die Notwendigkeit von Betreuung und Pflege oder das Leben in Doppelzimmern stehe einem selbst­be­stimmten Wohnen nicht entgegen, wenn der Aufenthalt freiwillig sei und dauerhafte medizinische Betreuung wie im Krankenhaus nicht erforderlich sei. Die Eigenart des Baugebiets werde durch die Anzahl der zu Betreuenden und den An- und Abfahrtsverkehr nicht verändert.

Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss8443

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI