Nachweis für folgende juristische FundstelleBWGZ 2003, 709
In juristischen Texten werden Urteile, Beschlüsse und Entscheidungen oft über einheitliche Fundstellen zitiert. Diese Fundstellen beziehen sich auf die jeweilige Veröffentlichung (oft gängige Zeitschriften) in der die Entscheidungen veröffentlicht bzw. kommentiert wurden.
Unser Portal ermöglicht den Nachweis der jeweiligen Fundstelle über das dazu passende Urteil.
- BWGZ 03, 709
- BWGZ 2003, S. 709
- BWGZ 03, S. 709
Folgende Entscheidung erbringt den Nachweis für diese Fundstelle: