21.11.2024
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Dokument-Nr. 8264

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Urteil05.08.2009BundesverwaltungsgerichtBVerwG 6 A 2.08 und 6 A 3.08
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Bundesverwaltungsgericht Urteil05.08.2009

BVerwG: Verbot der Vereine Collegium Humanum und Bauernhilfe ist rechtmäßigVerein propagiert Vorbildfunktion des Natio­nal­so­zi­a­lismus

Das durch das Bundes­mi­nis­terium des Innern ausgesprochene Verbot des in Vlotho (Nordrhein-Westfalen) ansässigen Vereins "Internationales Studienwerk Collegium Humanum e.V." aufgrund der Leugnung des Holocaust und dem Tatbestand der Volksverhetzung ist rechtmäßig. Zudem erstreckt sich das Verbot auch auf den in Söhrewald (Hessen) ansässigen Verein "Bauernhilfe e.V". als Teilor­ga­ni­sation des Collegium Humanum. Dies entschied das Bundes­ver­wal­tungs­gericht.

Das Verbot des Collegium Humanum ist zu Recht ergangen, weil dieser Verein nach seinen Zwecken und seiner Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft und sich zudem gegen die verfas­sungs­mäßige Ordnung richtet.

Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt

Der erstgenannte Verbotsgrund ist erfüllt, weil in zahlreichen Beiträgen, die in der Vereinszeit­schrift des Collegium Humanum erschienen sind, die eindeutig erwiesene geschichtliche Tatsache des Genozids an den deutschen und europäischen Juden geleugnet oder jedenfalls verharmlost und dadurch der Straftatbestand der Volksverhetzung verwirklicht worden ist. Die Vorsitzende des Vereins, der langjährige Schriftleiter der Vereinszeit­schrift und ein weiteres Vereinsmitglied sind wegen einiger dieser Beiträge bereits straf­rich­terlich rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Die unter Benutzung der Vereinszeit­schrift als Medium begangenen Straftaten sind dem Collegium Humanum zuzurechnen und prägen seinen Charakter.

Glorifikation des natio­nal­so­zi­a­lis­tischen Regimes

Gegen die verfas­sungs­mäßige Ordnung richtet sich das Collegium Humanum deshalb, weil es eine Wesens­ver­wandt­schaft mit dem Natio­nal­so­zi­a­lismus aufweist. In Artikeln in der Vereinszeit­schrift, die in beachtlicher Zahl auch von der Vorsitzenden des Vereins verfasst worden sind, werden eine Vorbildfunktion des Natio­nal­so­zi­a­lismus propagiert, maßgebliche Repräsentanten des natio­nal­so­zi­a­lis­tischen Regimes glorifiziert, die bestehende demokratische Staatsordnung mit dem Ziel einer Restauration des Natio­nal­so­zi­a­lismus verunglimpft und stark antisemitische Thesen verbreitet. Dies alles geschieht in der Absicht, die verfas­sungs­mäßige Ordnung fortlaufend zu untergraben.

Bauernhilfe gilt als Teilor­ga­ni­sation des Collegium Humanum

Den Verein Bauernhilfe e.V. hat das Bundes­mi­nis­terium des Innern wegen seiner vielgestaltigen Verbindungen zu dem Collegium Humanum zutreffend als Teilor­ga­ni­sation des letztgenannten Vereins eingestuft, so dass er von dem Verbot des Collegium Humanum ohne Weiteres erfasst wird.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 49/09 des BVerwG vom 05.08.2009

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