18.10.2024
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Bundesverwaltungsgericht Urteil10.01.2013

BAföG nur für Studium innerhalb der EUDeutsche Staats­an­ge­hörige mit Wohnsitz in der Schweiz erhält keine Ausbil­dungs­för­derung

Eine deutsche Staats­an­ge­hörige mit Wohnsitz in der Schweiz kann kein BAföG für ein Studium in Liechtenstein beanspruchen. Dies entschied das Bundes­ver­wal­tungs­gericht.

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein Anspruch der Klägerin bereits daran scheitere, dass die Klägerin das Studium der Betrie­bs­wirt­schaftslehre nicht an einer Ausbil­dungs­stätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz absolviert hat. In diesen Ländern wäre eine Förderung möglich. Besondere Umstände, die eine Ausbil­dungs­för­derung für deutsche Staats­an­ge­hörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland zulassen, seien ebenfalls nicht gegeben.

Aufnahme des Studiums an einer nur 80 km vom Wohnort entfernten Ausbil­dungs­stätte zumutbar

Das Studium der Betrie­bs­wirt­schaft sei auch im Inland durchführbar, stellten die Bundesrichter fest. Eine geeignete Ausbil­dungs­stätte befinde sich im entschiedenen Fall beispielsweise in Konstanz und damit nur 80 Kilometer vom schweizerischen Wohnort der Klägerin entfernt. Der Besuch einer inländischen Ausbil­dungs­stätte sei der Klägerin daher noch zumutbar.

Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online

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