18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 21786

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil28.10.2015

Rückforderung von Ausbil­dungs­kosten bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr nach Kriegs­dienst­verweigerung möglichKosten sind nicht um Betrag der Vergütung einer vergleichbaren Berufs­aus­bildung außerhalb der Bundeswehr zu mindern

Bei antragsgemäßer vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr nach Anerkennung als Kriegs­dienst­verweigerer kann von einem ehemaligen Soldaten auf Zeit die Erstattung der Kosten seiner bei der Bundeswehr absolvierten Fachausbildung verlangt werden, es sei denn dies würde für den früheren Soldaten eine besondere Härte bedeuten. Diese Kosten sind nicht um den Betrag zu vermindern, den er bei einer vergleichbaren Berufs­aus­bildung außerhalb der Bundeswehr als Aus­bildungs­ver­gütung erhalten hätte. Das entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Im zugrunde liegenden Verfahren richtet sich die Klage gegen die Rückforderung von Ausbil­dungs­kosten bei der Bundeswehr - hier: für eine Ausbildung zum Elektroniker für luftfahrt­tech­nische Systeme. Der in Anspruch genommene Kläger, der sich im Jahr 2004 für zwölf Jahre als Soldat auf Zeit verpflichtet hatte, war nach Abschluss seiner Fachausbildung (2004-2006) im Jahr 2008 antragsgemäß als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden und deshalb vorzeitig aus der Bundeswehr ausgeschieden.

Dienstherr forderte teilweise Erstattung der Fachaus­bil­dungs­kosten

Der Dienstherr forderte den Kläger zur teilweisen Erstattung der anlässlich seiner Fachausbildung entstandenen Kosten auf. Dabei berücksichtigte er, dass der Kläger noch für einen Teil seiner nach Beendigung der Fachausbildung abzuleistenden Dienstzeit zur Verfügung gestanden hat (sogenannte Abdienquote).

Verfahrensgang

Seine dagegen gerichtete Klage hatte vor dem Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen Erfolg. Das Oberver­wal­tungs­gericht hat den Erstat­tungs­betrag in dem Umfang - hier auf null - gekürzt, wie der Soldat bei einer fiktiven vergleichbaren Ausbildung außerhalb der Bundeswehr eine Ausbildungsvergütung erhalten hätte.

Ausbil­dungs­kosten der Bundeswehr dürfen nicht mit Ausbil­dungs­ver­gü­tungen von Auszubildenden im dualen Berufs­bil­dungs­system saldiert werden

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat demgegenüber entschieden, dass die Ausbil­dungs­kosten der Bundeswehr nicht mit Ausbil­dungs­ver­gü­tungen von Auszubildenden im dualen Berufs­bil­dungs­system saldiert werden dürfen. Saldie­rungs­fähiges Pendant zur Ausbil­dungs­ver­gütung des im dualen System Auszubildenden könnte allenfalls der Sold des Soldaten sein. Bei der Rückforderung fehlge­schlagener Ausbil­dungs­kosten gehe es aber weder um die Rückforderung von Sold noch um eine unzulässige Sanktion der Kriegs­dienst­ver­wei­gerung, sondern allein um eine Vorteils­ab­schöpfung für die dem Soldaten jenseits des ihm gewährten Solds zu Gute gekommene Fachausbildung. Denn diese Fachausbildung sei für den ehemaligen Soldaten auf dem privaten Arbeitsmarkt vorteilhaft.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil21786

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI