18.10.2024
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Dokument-Nr. 28377

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Bundesverwaltungsgericht Urteil30.01.2020

Kein Anspruch auf Zugang zu Informationen über Aufsichts­maß­nahmen bei TiertransportenAuskunfts­an­spruch besteht weder nach dem Umwelt­informations­recht noch nach dem Verbraucher­informations­gesetz

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass ein Anspruch auf Zugang zu Informationen über behauptete Verstöße gegen tier­schutz­rechtliche Bestimmungen weder nach dem Umwelt­informations­recht noch nach dem Verbraucher­informations­gesetz besteht. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig heute entschieden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein eingetragener Verein, der sich u.a. für den Tierschutz bei Transporten einsetzt, begehrte von der beklagten Aufsichts­behörde Einsicht in deren Akten über die Kontrolle von Transporten von Puten zur beigeladenen Geflü­gel­schlachterei. Der Beklagte lehnte den Antrag ab.

Vorinstanzen bejahen Akteneinsicht

Das Verwal­tungs­gericht Oldenburg verpflichtete den Beklagten zur Akteneinsicht gemäß dem Umwelt­in­for­ma­ti­o­ns­gesetz und das Oberver­wal­tungs­gericht nach dem Verbrau­che­r­in­for­ma­ti­o­ns­gesetz.

BVerwG verneint Anspruch auf Zugang zu Informationen

Auf die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen änderte das Bundes­ver­wal­tungs­gericht das Berufungsurteil und wies die Klage ab. Bei den begehrten Informationen handele es sich nicht um Umweltinformationen im Sinne des Umwelt­in­for­ma­ti­o­ns­rechts. Das Merkmal der Umwelt erfasst u.a. Tiere als Teil der natürlichen Lebensräume und die Artenvielfalt, tierschutz­rechtliche Belange aber nicht. Das Verbrau­che­r­in­for­ma­ti­o­ns­gesetz berücksichtigt Verstöße gegen tierschutz­rechtliche Vorschriften ebenfalls nicht. Sein Zweck ist der Verbrau­cher­schutz und nicht der Tierschutz. Ein Infor­ma­ti­o­ns­zugang nach diesem Gesetz wegen Abweichungen vom Lebensmittel- und Futter­mit­tel­ge­setzbuch scheidet aus, weil lebende Tiere regelmäßig keine Lebensmittel sind.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online (pm/kg)

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