23.11.2024
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Dokument-Nr. 32786

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Bundesverwaltungsgericht Urteil03.03.2023

Klagen gegen Höchst­spannungs­freileitung im Bereich Gescher erfolglosPlan­­fest­stel­lungs­­­be­schluss rechtmäßig

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat heute Klagen gegen eine Höchst­spannungs­freileitung abgewiesen.

Der angefochtene Planfeststellungsbeschluss genehmigt die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Höchst­span­nungs­frei­leitung im Abschnitt Nordvelen - Legden Süd. Die Leitung ist rund 15 km lang und gehört zum südlichen Teil des Gesamtvorhabens Dörpen/West - Niederrhein. Die Klägerinnen, deren Grundstücke von der geplanten Leitung durch Maststandorte und Schutzstreifen in Anspruch genommen werden, konnten mit ihren Einwänden gegen die Trassenwahl im Bereich Gescher nicht durchdringen.

Planfest­stel­lungs­be­schluss frei von Abwägungs­fehlern

Der Planfest­stel­lungs­be­schluss hat sich frei von beachtlichen Abwägungs­fehlern für die Umgehung des Siedlungs­be­reichs von Gescher und gegen eine Erdka­bel­va­riante entschieden. Auch die geltend gemachten Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Eine weitere Klage gegen den Planfest­stel­lungs­be­schluss, mit der eine unzureichende Berück­sich­tigung der Interessen der Nutzer eines Woche­n­end­h­aus­ge­bietes gerügt worden war, hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht mit Urteil vom 21. März 2023 (Az.: BVerwG 4 A 9.21) abgewiesen.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)

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