18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 30361

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil26.04.2021

Zugang zu Unterlagen über CO2-Emissionen von KraftfahrzeugenKeine Antrags­ab­leh­nungs­gründe gegeben

Die Deutsche Umwelthilfe erhält Zugang zu Unterlagen im Zusammenhang mit Messungen des CO2-Ausstoßes bei Kraftfahrzeugen, die die Volkswagen AG im November 2015 vertraulich an das Bundes­verkehr­sministerium übermittelt hat. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig entschieden.

Der Klage auf Infor­ma­ti­o­ns­zugang hatten das Verwal­tungs­gericht und das Oberver­wal­tungs­gericht stattgegeben. Die vom Bundes­ver­wal­tungs­gericht zugelassene Revision der beigeladenen Volkswagen AG blieb erfolglos.

Bekanntgabe der Informationen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Durchführung straf­recht­licher Ermittlungen mehr

Das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­terium ist infor­ma­ti­o­ns­pflichtige Stelle. Die für ein Tätigwerden im Rahmen der Gesetzgebung geltende Ausnahme von der Infor­ma­ti­o­ns­pflicht gilt nicht für die im Zuge exekutiven Handelns übermittelten Unterlagen. Antrags­ab­leh­nungs­gründe sind ebenfalls nicht gegeben. Nach dem Abschluss der einschlägigen Ermitt­lungs­ver­fahren der Staats­an­walt­schaft Braunschweig hat das Bekanntgeben der Informationen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Durchführung straf­recht­licher Ermittlungen. Auch nachteilige Auswirkungen auf den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder auf die Durchführung eines laufenden Gerichts­ver­fahrens sind nicht ersichtlich.

Öffentliches Interesse überwiegt Interesse an Vertraulichkeit

Ableh­nungs­gründe zum Schutz von Betriebs- oder Geschäfts­ge­heim­nissen sowie freiwillig übermittelter Informationen greifen ebenfalls nicht durch. Soweit es um Messrand­be­din­gungen von Prüfstands­mes­sungen geht, handelt es sich um Informationen über Emissionen, deren Vertraulichkeit das Gesetz nicht schützt. Im Übrigen, etwa bei Produkt und Marktstrategien, überwiegt das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Informationen das gegenläufige Interesse an deren Vertraulichkeit.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil30361

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI